Informationssammlung zu COVID-19
Alle Rundfaxe des Bayerischen Hausärzteverbandes mit Informationen und Empfehlungen zum Umgang mit COVID-19
- Bayerischer Hausärzteverband - Aktuelle Informationen 19-2021: Danke, erholsame Weihnachten und alles Gute für 2022
- Bayerischer Hausärzteverband - Aktuelle Informationen 18-2021: Corona Aktuell
- Bayerischer Hausärzteverband - Aktuelle Informationen 17-2021: Empfehlung zum Thema Kostenpflichtige Bürgertests seit 11.10.2021
- Bayerischer Hausärzteverband - Aktuelle Informationen 16-2021: Was gibt es Neues? PCR / Quarantäne / Schnelltests/ Telefonische AU
- Bayerischer Hausärzteverband - Aktuelle Informationen 15-2021: Corona-Auffrischimpfungen
- Bayerischer Hausärzteverband - Aktuelle Informationen 14-2021: Impfstoff-Bestell-Systematik und angemessene Honorierung der Corona-Impfleistungen
- Bayerischer Hausärzteverband – Aktuelle Informationen 13-2021: Digitale Impfbescheinigung, Impfstoffmangel und wichtige Praxisinformationen zum 01.07.2021
- Pressemitteilung: Das Ausstellen digitaler Impfnachweise hat keine Priorität. Bayerns Hausärzte warnen: „Die Politik darf keine falschen Erwartungen wecken“
- Bayerischer Hausärzteverband - Aktuelle Informationen 11-2021: Bilanz und Ausblick: Impfen in den Praxen
- Bayerischer Hausärzteverband - Aktuelle Informationen 10-2021: Online-Nachlese Bayerischer Hausärztetag DIGITAL 2021 und weitere Themen
- Bayerischer Hausärzteverband - Aktuelle Informationen 9-2021: Impfstoffbezogene Bestellmöglichkeit ab nächster Woche
- Bayerischer Hausärzteverband - Aktuelle Informationen 8-2021: Impfturbo startet in Bayern – Unser Anteil an der Pandemiebekämpfung
- Bayerischer Hausärzteverband - Aktuelle Informationen 7-2021: Impfstart in bayerischen Hausarztpraxen noch vor Ostern!
- Bayerischer Hausärzteverband - Aktuelle Informationen 6-2021: Ab 01.04.2021 Corona-Impfungen in bayerischen Hausarztpraxen!
- Bayerischer Hausärzteverband - Aktuelle Informationen 5-2021: Impfen gegen die Pandemie am Scheideweg – Impfen jetzt schnell und unbürokratisch in unsere Hausarztpraxen!
- Bayerischer Hausärzteverband - Aktuelle Informationen 4-2021: Jeder aktuell verfügbare Impfstoff bietet Schutz – persönlichen und für andere!
- Bayerischer Hausärzteverband - Aktuelle Informationen 3-2021: Bayerischer Hausärzteverband - Wir machen (mal wieder) den Unterschied!
- Bayerischer Hausärzteverband - Aktuelle Informationen 2-2021: FFP2-Maskenpflicht für Patienten
- Bayerischer Hausärzteverband - Aktuelle Informationen 1-2021: Klarstellung CoVID 19-Impfpriorisierung
- Empfehlungen des BHÄV und des BVKJ Bayern bei Erkrankungen in Schulen und Kitas (Stand 19.11.2020)
- Rundfax des Bayerischen Hausärzteverbandes vom 08.09.2020: Testen in hausärztlichen Praxen
- Rundfax des Bayerischen Hausärzteverbandes vom 07.08.2020: Corona-Tests in unseren Praxen / Reihen-Testungen / Urlaubsrückkehrer
- Pressemitteilung: Bayerischer Hausärzteverband fordert nachhaltige Corona-Strategie
- Positionspapier: COVID-19 (Corona) - Zeit für grundlegende Weichenstellungen. Die wichtigsten Maßnahmen, die jetzt ergriffen werden müssen
- Test auf COVID-19: Welche Patienten unter welchen Voraussetzungen? (Stand: 13.08.2020)
- Bayerisches Testkonzept: Offene Fragen werden auf Initiative des Bayerischen Hausärzteverbandes noch geklärt
- Dr. Markus Beier: Die Corona-Warn-App ist ein Baustein in der Pandemiebekämpfung
- Zwischenbilanz zur Pandemiebekämpfung - Nachsteuern jetzt!
- Praxisabläufe der aktuellen Situation anpassen
- Entscheidung des GBA zu AU - Handlungsempfehlung
- Eindämmen – Risikopatienten und alle in Medizin und Pflege schützen
Antikörpertests auf SARS-CoV-2
- Warum ein guter Test nicht immer gute Ergebnisse produziert!
(Arbeitsgruppe Infektiologie der DEGAM zusammen mit Prof. Dr. Eva Grill, Präsidentin des Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie) - Zur Sinnhaftigkeit von Antikörpertests auf Sars-Cov-2
Atteste
- Vorschlag Bescheinigung weiterführende Schulen/Universitäten
- Vorschlag Bescheinigung Kitas/Grundschule
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat mit Schreiben vom 23.03.2020 an alle staatlichen Schulen in Bayern mitgeteilt: „Für Beschäftigte, für die eine Ansteckung mit dem Corona-Virus ein erhöhtes Gesundheitsrisiko darstellt (z.B. Leukämie, Diabetes, Lungenerkrankungen), sind aus Fürsorgegründen in Rücksprache mit dem behandelnden Arzt die erforderlichen Maßnahmen abzustimmen (z.B. kein Publikumsverkehr, kein Servicezentrum, Telearbeit etc.). Wenn die vom Arzt für notwendig erachteten Maßnahmen nicht umgesetzt werden können, muss der Arzt entscheiden, ob der Beschäftigte noch dienst- bzw. arbeitsfähig ist.“
Im Nachgang dazu haben sich Fragen in den Hausarztpraxen ergeben, wie mit entsprechenden Anfragen von Lehrern, aber auch von Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmern generell, nach Dienst- und Arbeits(un)fähigkeitsbescheinigungen oder Bescheinigungen zur Entbindung von der Pflicht zum Maskentragen am Arbeitsplatz umzugehen ist.
Aus Sicht des Bayerischen Hausärzteverbandes empfiehlt sich ein sehr zurückhaltender Umgang mit solchen Anfragen.
In Abstimmung mit der Bayerischen Landesärztekammer möchten wir Ihnen eine Formulierung für ein Attest an die Hand geben sowie Hinweise in Bezug auf Anfragen für Attests zur Befreiung von der Maskenpflicht.
Attest zur Vorlage beim Arbeitgeber für Angehörige von Risikogruppen COVID-19 (Formulierungsvorschlag)
Formulierungsvorschlag Attest für Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Ansteckung mit COVID-19:
Um eine COVID-19-Infektion zu vermeiden, sollen nach den Informationen und Hilfestellungen des Robert Koch-Institutes (abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html) Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf unter anderem Schutzmaßnahmen (bspw. Kontaktreduktion) durchführen. Dies gilt auch für den Einsatz und das Verhalten am Arbeitsplatz, der so zu gestalten ist, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird (vgl. § 4 Arbeitsschutzgesetz).
Hiermit bestätige ich, dass Herr/Frau XY, geb. am …. an einer Grunderkrankung, die das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer COVID-19-Infektion erhöhen kann, leidet.
Unterschrift Arzt
Diesem Formulierungsvorschlag liegen die Erwägungen zugrunde, dass wir Hausärztinnen und Hausärzte zwar bestehende Risikofaktoren für eine mögliche COVID-19-Erkrankung entsprechend den Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) oder auch chronische Erkrankungen auf Wunsch unserer Patientinnen und Patienten bescheinigen können. Es kann und darf jedoch nicht unsere hausärztliche Aufgabe sein, in diesen Bescheinigungen eindeutige Rückschlüsse mit ggf. weitreichenden Konsequenzen für den Berufstätigen zu konstatieren.
Die Entscheidungen darüber, ob, wie und in welchem Umfang ein Mitarbeiter seine jeweilige Tätigkeit ausüben kann und soll, sind sehr individuell und letztlich durch den jeweiligen Arbeitgeber zu treffen.
Dabei hat sich der Arbeitgeber in seiner Entscheidungsfindung und hinsichtlich möglicher Konsequenzen in erster Linie eng mit seinem Mitarbeiter und vor allem mit betriebsärztlichen Stellen abzustimmen. Nur in wenigen einzelnen Ausnahmefällen kann es angemessen erscheinen, sich im Rahmen des Attestes eindeutiger zu positionieren. Dies obliegt selbstverständlich Ihrem eigenen ärztlichen Ermessen als Hausärztinnen und Hausärzte.
Hinweise „Maskenpflicht“
Auf Grund folgender Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) gibt es seit geraumer Zeit für einige Bereiche des öffentlichen Lebens die Pflicht (öffentlicher Nahverkehr, Geschäfte) zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS):
„…Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Leben kann dazu beitragen, die Ausbreitung von COVID-19 in der Bevölkerung zu verlangsamen und Risikogruppen vor Infektionen zu schützen. Das gilt insbesondere für Situationen, in denen mehrere Menschen in geschlossenem Räumen zusammentreffen und sich dort länger aufhalten (z.B. Arbeitsplatz) oder der Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann (z.B. in Geschäften, in öffentlichen Verkehrsmitteln)…“.
Ausnahmen davon hat die Bayerische Staatsregierung in ihrer Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2020 geregelt.
Dort heißt es in Teil 1, Paragraf 1 (2):
„Soweit in dieser Verordnung die Verpflichtung vorgesehen ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Maskenpflicht), gilt:
- Kinder sind bis zum sechsten Geburtstag von der Tragepflicht befreit.
- Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung, aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit.
- Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist zulässig, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung erforderlich ist.“
Dies führt nun dazu, dass in den Hausarztpraxen immer wieder Anfragen eingehen, um eine ärztliche Befreiung von der Maskenpflicht via Attest zu erreichen.
Grundsätzlich ist eine Befreiung aus gravierenden medizinischen Gründen möglich, aber sicherlich nur in absoluten Ausnahmefällen gerechtfertigt. Ein solches Attest ist nach Einschätzung des Bayerischen Hausärzteverbandes sehr eng und individuell zu fassen und kann sich nicht ausschließlich auf das Vorliegen einer chronischen Erkrankung beziehen - ganz im Gegenteil: hier sind in der Regel Schutzmaßnahmen explizit sinnvoll. Es sollte vielmehr darum gehen, festzustellen, ob eine nachweisliche und schwere Krankheitsverschlechterung (z.B. durch signifikante Dyspnoe) durch den Mund-Nasen-Schutz hervorgerufen wird, die unter Umständen ein Attest rechtfertigen. Bitte prüfen Sie deshalb sehr streng und individuell, ob eine Befreiung vom Mund-Nasen-Schutz wirklich die einzige Lösung ist.
AU (nur für Kranke)
Auffrischimpfung gegen Corona (Booster)
Codieren bei COVID-19
Corona-Warn-App
- Dr. Markus Beier: Die Corona-Warn-App ist ein Baustein in der Pandemiebekämpfung
- 6 Schritte, wie Hausärzte vorgehen (Der Hausarzt)
- Handreichung des Robert Koch-Instituts für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
- Information für die Hausärztinnen/Hausärzte und Vertragsärztinnen/Vertragsärzte (RKI)
- FAQ des RKI zur Corona-Warn-App
- Häufig gestellte Fragen zum Corona-Warn-App-Projekt
FAQs
Formulare / Praxishilfen
- Praxisinformation zu Impfungen und Medikamenten gegen das Corona-Virus
- Aushang / Plakatentwurf für die Praxis: Info zur FFP2 Maskenpflicht
- Muster Vereinf. Meldung eines Covid-19-Falles gemäß §§ 6, 8, 9 IfSG - (Praxishilfen für Hausärzte / DER HAUSARZT.Digital)
- Covid-19: Praxishilfen für Hausärzte (DER HAUSARZT.Digital)
Impfen
- Bayerisches Gesundheitsministerium: Impfangebot an ukrainische Flüchtlinge
- Gemeinsames Statement von Dr. Markus Beier, Dr. Michael Hubmann und Dr. Josef Pömsl: Dritte Coronaschutz-Impfungen Bayern (Stand: 01.09.2021)
- Kurz & knapp: RKI-Faktenblätter zum Impfen - Corona
- Online-Anmeldeformular zur Corona-Impfung in der Hausarztpraxis
- Überblick zum Impfschadensrecht - Informationen des Deutschen Hausärzteverbandes
Impfpflicht
Ab dem 15. März 2022 müssen Mitarbeitende der Gesundheits- und Pflegeberufe entweder geimpft oder genesen sein. Was diese "Impfpflicht" in der Praxis bedeutet, hat der Deutsche Hausärzteverbande zusammengefasst.
- Checkliste (DER HAUSARZT)
Beschäftigte in Arztpraxen müssen ihrem Arbeitgeber gegenüber bis spätestens 15.03.2022 nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft sind. Was für Praxisinhaber dabei zu beachten ist, hat die Verbandszeitschrift DER HAUSARZT in einer Checkliste zusammengestellt.
zur Checkliste (Registrierung erforderlich)
Informationen zur Abrechnung
- Herbst 2023: Abrechnung der Corona-Impfung bei HZV-Patienten
- Merkblatt: SARS-COV-2-Tests - Übersicht Veranlassung & Abrechnung (KVB, Stand 07.10.2020)
- Test auf COVID-19: Welche Patienten unter welchen Voraussetzungen? (Stand: 03.07.2020)
- Merkblatt: Informationen zur Abrechnung bei Corona (KVB)
- Bayerisches Testkonzept: Infoblatt der KVB (nur mir Login).
- Leistungen im Zusammenhang mit COVID-19: Abrechnungsübersicht
- HZV-Vertrag AOK Bayern S15: Abrechnung von HZV-Vertreterpatienten zu Corona-Zeiten
- Erläuterungen der Bundesärztekammer zu den Abrechnungsempfehlungen zur Berechnung von ärztlichen Leistungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie
- Keine Honorareinbußen in der HZV zu erwarten, Rundfax vom 16.04.2020
- Fragen und Antworten im Zusammenhang mit COVID-19
Labor
Palliativmedizin
Patienteninfos
- Patienteninfo zu Coronatests
- Coronavirus SARS-CoV-2: Fragen und Antworten für Patienten (Bayerischer Hausärzteverband)
- Downloads für die Praxis vom Institut für hausärztliche Fortbildung (in Zusammenareit mit DEGAM und dem Verbandsmagazin Der Hausarzt)
- Coronavirus-Infektion und häusliche Quarantäne - Merkblatt des RKI für Betroffene (Kontaktpersonen)
- Patienteninfo "Coronavirus - bin ich erkrankt", (Praxishilfen für Hausärzte / DER HAUSARZT.Digital)
- Patienteninfo "Ist ein Antikörpertest sinnvoll?"
Personelle Unterstützung
Praxisabläufe ändern / Risikogruppen schützen
- RKI-Empfehlung „Erweiterte Hygienemaßnahmen im Gesundheitswesen im Rahmen der COVID-19 Pandemie“ vom 30.04.2020
- So können Sie Ihre Praxis organisieren - Beispiel einer BAG (Bayerischer Hausärzteverband)
- COVID-19 – Eindämmen – Risikopatienten und alle in Medizin und Pflege schützen (Bayerischer Hausärzteverband)
- Umgang mit COVID-19-Infizierten und Verdachtsfällen – Schematische Darstellung (Bayerischer Hausärzteverband)
- Rundfax des Bayerischen Hausärzteverbandes vom 17.03.2020
Praxisschließungen
Testen / Behandlungsempfehlungen Fachgesellschaft
- Artikel MMW Fortschr Med. 2020; 162: Wie geht man im Corona-Herbst mit Erkältungspatienten um?
- Leitfaden zum Umgang mit Kindern mit Erkältungssymptomen in der Kindertagesbetreuung
- Rahmen-Hygieneplan für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten
- Information der KVB vom 22.06.2020: Aktuelle Änderungen bei Testungen auf SARS-CoV-2
- Testung auf SARS-CoV-2: Übersicht der Leistungen (KVB, 22.06.2020)
- Test auf COVID-19: Welche Patienten unter welchen Voraussetzungen? (Stand: 03.07.2020)
- Informationen und Praxishilfen der DEGAM
- COVID-19 Home Care – Handlungsempfehlungen der DEGAM
Therapie
Triagierung durch MFA
Umgang mit an COVID-19 Verstorbenen
Unterstützung durch 116117
Video-Sprechstunde
Wichtige Informationen zur COVID-19-Impfung
Auffrisch-Impfung gegen COVID-19
Endgültige Impfempfehlung zu COVID-19: Was die STIKO empfiehlt
Bedeutung der Corona-Auffrischimpfung: Studienergebnisse aus Israel
Aufklärungsbogen, Einwilligungserklärungs- & Anamnesebogen für Impfungen
Das Robert Koch-Institut (RKI) stellt in Kooperation mit dem Deutschen Grünen Kreuz den Ländern beigefügtes Muster- Aufklärungsmerkblatt (2 Seiten DIN A 4) sowie ein Muster-Formular Anamnese und Impfeinwilligung (1 Seite DIN A 4) als druckfähige PDF-Datei zur Vervielfältigung kostenfrei zu Verfügung. Diese Dokumente werden fortlaufend der aktuellen Datenlage angepasst, der jeweilige Datenstand ist in den Dokumenten ersichtlich. Das Aufklärungsmerkblatt dient der (vorherigen) Information des Impflings und ersetzt nicht die Möglichkeit zu einem Aufklärungsgespräch.
DOWNLOAD HINWEISE ZUR IMPFAUFKLÄRUNG
DOWNLOAD AUFKLÄRUNGSMERKBLATT VEKTOR IMPFSTOFFE
DOWNLOAD IMPFEINWILLIGUNG ANAMNESE
Paul-Ehrlich-Institut informiert über AstraZeneca
FAQ
wir haben für Sie die häufigsten Fragen zur COVID-19 Impfung beantwortet. Bitte beachten Sie den Bearbeitungsstand des Dokuments. Die Angaben sind ohne Gewähr.
Stellungnahme der LAGI zu Covid-19-Impfstoffen
(Ergebnis der 35. LAGI-Sitzung am 17.2.2021)
Ergebnisse der m-RNA-Vakzine BioNTech/Pfizer
In den mmk-benefits vom 10. Dezember 2020 hat Prof. Dr. Michael M. Kochen die Ergebnisse der Phase-2/3-Studie des mRNA-Impfstoffes von BioNTech/Pfizer im New England Journal of Medicine zusammengefasst.
Positionspapier „Impfen in Hausarztpraxen“
Welche Rolle können Hausarztpraxen bei dere Imopfung der Bevölkerung gegen das Corona-Virus einnehmen? Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Dazu hat der Deutsche Hausärzteverband ein Positionspapier verfasst.