„Corona-Bonus für MFA wäre ein ganz wichtiges und motivierendes Signal“

 
Dr. Markus Beier
Pandemiebedingt sind MFA
höheren Belastungen ausgesetzt.

Einen staatlichen Corona-Bonus für medizinische Fachangestellte (MFA) wird es wohl nicht geben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage des CSU-Bundestagsabgeordneten Stephan Pilsinger hervor. Dr. Markus Beier, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes, bedauert diese Entscheidung – der Bonus wäre eine mehr als verdiente Wertschätzung der hohen pandemiebedingten Zusatzbelastungen, die MFA tagtäglich in den Praxen schultern.

Schriftliche Frage an Bundesregierung

In seiner schriftlichen Anfrage an die Bundesregierung vom 21. Dezember hat der Arzt und CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger zwei Themen aufgegriffen, die dem Bayerischen Hausärzteverband sehr am Herzen liegen.
„Welche Planungen verfolgt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), den Medizinischen Fachangestellten (MFA) in den niedergelassenen Praxen einen staatlichen Corona- Bonus für die hohe zusätzliche Arbeitsbelastung durch die zahlreichen COVID-19-Booster-Impfungen in den Praxen auszuzahlen und welche Planungen verfolgt das BMG, den niedergelassenen Ärzten eine gesonderte Honorierung aufgrund der ärztlichen Impfberatung zukommen zu lassen, der insbesondere aufgrund der aktuellen Unsicherheit der Menschen infolge der neuen Omikron-Variante eine hohe medizinische und politische Bedeutung beikommt, um die Impfkampagne zu den notwendigen Ergebnissen zu führen?“, wollte MdB Stephan Pilsinger wissen.

Hoffnung auf einen staatlichen Corona-Bonus für MFA macht die Antwort der neuen Bundesregierung nicht: „Im Koalitionsvertrag für die Jahre 2021 – 2025 ist vorgesehen, aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie erneut Mittel für Prämienzahlungen an Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bereitzustellen. (…) Darüber hinausgehende Prämienzahlungen sind derzeit für weitere Berufsgruppen nicht vorgesehen“, heißt es darin. Stattdessen wird auf die Möglichkeit für Arbeitgeber verwiesen, den MFA „eine steuer- und sozialversicherungsfreie Corona-Sonderzahlung bis zu einer Höhe von 1.500 Euro zukommen zu lassen“.

Bundesregierung steht ablehnend zu Corona-Bonus

Dr. Markus Beier, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes, begrüßt die Klarstellung, die der Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger eingefordert hat, bedauert aber die abschlägige Antwort. „Die Möglichkeit einer steuerfreien Sonderzahlung haben viele Kolleginnen und Kollegen genutzt, um sich für die großartige Unterstützung ihrer MFA in den Pandemiemonaten zu bedanken. Aber bei der Forderung nach einem staatlichen Corona-MFA-Bonus geht es insbesondere auch um eine öffentliche Wertschätzung dessen, was die MFA derzeit in der Pandemie leisten müssen“, so Dr. Markus Beier. „Der Corona-Bonus für MFA wäre hier ein ganz wichtiges und motivierendes Signal.“ Auch müsste beim Betrag für die steuer- und sozialversicherungsfreie Corona-Sonderzahlung nachgelegt werden: „Der Betrag von 1.500 Euro wurde im Frühjahr 2020 festgesetzt und wurde inzwischen von den meisten Kolleginnen und Kollegen ausgeschöpft.“

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung weiter darauf, dass die Vergütung für Arztpraxen je COVID-19-Schutzimpfung „zum 16. November 2021 an Werktagen um 40 Prozent bzw. um 80 Prozent an Wochenenden und Feiertagen deutlich erhöht“ wurde, „um dem zusätzlichem Aufwand der Mitarbeitenden in den Arztpraxen für Organisation und Koordination von Auffrischimpfungen Rechnung zu tragen“, und dass die ausschließliche Impfberatung zum Coronavirus SARS-CoV-2 ohne nachfolgende Schutzimpfung „je Anspruchsberechtigten einmalig weiterhin 10 Euro“ beträgt – auch bei telefonischer Beratung oder im Rahmen eines Videosprechstundenkontakts.

"Wir brauchen in den Praxen Planungssicherheit"

 

Dazu MdB Stephan Pilsinger, der selbst aus eigener Anschauung als Arzt in Weiterbildung die Gegebenheiten in einer Hausarztpraxis kennt: „Die Erhöhung der Vergütung für Corona-Impfungen war richtig und wichtig, auch die von einer Impfung unabhängige Vergütung für die Beratung zur Corona-Impfung war der vergangenen Bundesregierung ein wichtiges Anliegen und hilft aktuell. Aber aufgrund der andauernden Pandemie und mit Blick auf die Leistungen in den Hausarztpraxen generell gilt es, die zeitliche Befristung dieser Vergütungen im Rahmen von Verordnungen aufzuheben und die Leistungen in EBM, HZV oder GOÄ zu etablieren.“

Dem stimmt Dr. Markus Beier zu: „Wir brauchen in den Praxen Planungssicherheit und damit dauerhafte verlässliche Vergütungspositionen. Schon gar nicht ist einzusehen, dass die Impfberatung unabhängig von einer erfolgten Impfung nur im Zusammenhang mit Corona und hier nur befristet gelten soll. Auch bei anderen wichtigen Schutzimpfungen ist oft eine zeitintensive Überzeugungsarbeit gefragt, die vergütet werden muss, auch wenn sich der Patient am Ende gegen die Impfung entscheidet. Wir werden dazu erneut das Gespräch auch mit der neuen Bundesregierung suchen.“

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