KBV-Vertreterversammlung: Erfolgreiche Anträge aus Bayern zu TI-Themen

 
Dr. Jakob Berger
Einen Mitschnitt der KBV-Vertreterversammlung vom
4. März und die gefassten Beschlüsse finden Sie
auf der Website der KBV .

Eigentlich ist es eine Binse: Wenn bestimmte Konnektoren entgegen der Datenschutzgrundverordnung personenbezogene Daten speichern, dann sind dafür der jeweilige Hersteller und die gematik als Prüf- und Zertifizierungsinstanz verantwortlich – denkt man. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) sieht das anders und hat vor kurzem erklärt, dass die Nutzer, also die Ärzte und Leistungserbringer, bei solchen Datenpannen haftbar seien.

Dass plötzlich Ärztinnen und Ärzte für eine fehlerhafte TI-Komponente in Regress genommen werden sollen, deren Algorithmus sie weder kennen noch beeinflussen können, hatte einen Proteststurm ausgelöst. Auch auf der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung war das Thema auf der Tagesordnung. Einstimmig nahmen die Delegierten einen Antrag Bayerns an, indem der Gesetzgeber aufgefordert wird, „umgehend klarzustellen“, dass die datenschutzrechtliche Verantwortung bei den Herstellern und der gematik als Prüf- und Zertifizierungsinstanz liege. „Allen Versuchen, diese Verantwortung den Ärzten und Psychotherapeuten zuzuordnen, muss eindeutig und abschließend die Grundlage entzogen werden“, heißt es in dem Beschluss, den unter anderem die KVB-Vorstände Dr. Wolfgang Krombholz und Dr. Pedro Schmelz sowie Dr. Markus Beier und Dr. Petra Reis-Berkowicz initiiert hatten.

Auf fehlerfreie und sichere Funktion der TI-Komponenten muss Verlass sein

In der Antragsbegründung heißt es dazu ebenfalls klar und deutlich: „Als Anwender der TI-Komponenten müssen sich Ärzte und Psychotherapeuten auf eine fehlerfreie, sichere und zu jeder Zeit datenschutzkonforme Funktionsweise verlassen können. Eine Haftung für Dienste und Komponenten, die von der gematik geprüft und als spezifikationskonform zugelassen wurden, wird entschieden abgelehnt.“

Zuvor hatte bereits die Kassenärztliche Bundesvereinigung erklärt, dass die Verantwortung eindeutig nicht bei den Ärzten und Psychotherapeuten liegt, die die Konnektoren des betreffenden Herstellers nutzen.

Kostenübernahme für aktuelle Kartenterminal-Mängel durch eGK 2.1 gefordert

Einstimmig angenommen wurde von der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auch ein weiterer Antrag aus Bayern, in dem eine „unverzügliche Regelung einer Kostenübernahme für aktuelle Kartenterminal-Mängel verursacht durch eGK 2.1“ gefordert wurde.

Hintergrund: Seit über drei Monaten häufen sich die Klagen aus den Praxen über Geräteabstürze beim Einlesen der kontaktlosen elektronischen Gesundheitskarten eGK 2.1 in ein Kartenterminal eines bestimmten Typs. In mehreren Fällen wurden diese Kartenterminals dabei so stark beschädigt, dass sie – für betroffene Praxen bislang kostenpflichtig – ausgetauscht werden mussten.

Laut KBV soll jetzt für die betroffenen Kartenterminals ein Aufsatzgerät produziert, das für eine elektrostatische Entladung sorgt, bevor die eGK ins eigentliche Lesegerät eingeführt wird.

Da im Vorfeld des nahenden Quartalswechsels verstärkt eGKs eingelesen und Versichertenstammdaten geprüft werden, muss dafür umgehend, also noch im laufenden Quartal, eine Regelung zur Kostenübernahme herbeigeführt werden, heißt es in dem Beschluss der KBV-Vertreterversammlung.

 

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