eRezept: PVS-Modul überprüfen!

Dr. Jakob Berger
Der KVB-Vorsitzende Dr. Christian Pfeiffer riet den
Delegierten des Bayerischen Hausärzteverbandes,
das elektronische Rezept im PVS frühzeitig zu prüfen.

Zum 1. Januar 2024 wird das eRezept verpflichtend – die Nichtnutzung soll mit einer Honorarkürzung von 1 Prozent bestraft werden. „Bitte beschäftigen Sie sich jetzt mit dem eRezept und schaffen Sie die technischen Voraussetzungen“, appellierte der KVB-Vorsitzende Dr. Christian Pfeiffer daher an die Delegiertenversammlung des Bayerischen Hauärzteverbandes vergangenen Samstag. „Das Problem beim eRezept ist wie bei der ganzen Telematik, dass die Umsetzung sehr vom PVS abhängt“, erklärte er. Mit dem Praxisverwaltungssystem, das Dr. Pfeiffer in seiner Praxis nutzt, sei die Anwendung des eRezepts unproblematisch, mit anderen PVS, so Rückmeldungen aus dem Kollegenkreis, dagegen „eine Katastrophe“.


Sein Rat: „Testen Sie das eRezept frühzeitig in Ihrem PVS!“ Nachgewiesen werde der Einsatz des eRezept über PVS-Module, die eine entsprechende Meldung an die KVB versenden. „Da bitte schauen, ob diese Meldung rausgegangen ist“, so Dr. Pfeiffer. „Ist nur eine Anforderung für den Telematikinfrastruktur-Zuschlag nicht erfüllt, gibt es nur noch die Hälfte davon, fehlen zwei Anforderungen, bekommt man gar keine Refinanzierung“, warnte er.

 

 

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