COVID-19 („CORONA“) – Aktuelle Informationen zu Corona-Tests in unseren Praxen / Reihen-Testungen / Urlaubsrückkehrern

In seinem aktuellen Rundfax zieht Dr. Markus Beier, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes, Zwischenbilanz zum bisherigen Verlauf der Corona-Pandemie und geht auf die Themen Corona-Testungen in Praxen, Reihen-Testungen und Umgang mit Reiserückkehrern ein.

COVID-19 („CORONA“) – Aktuelle Informationen:

  • Corona-Tests in unseren Praxen / Reihen-Testungen / Urlaubsrückkehrer
  • Wartezimmerplakat zu den AHA-Regeln für Mitglieder im Bestell-Shop
  • „Fragen und Antworten“ zu Corona weiterhin unter www.hausaerzte-bayern.de

 Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachdem die Schulferien jetzt auch in Bayern begonnen haben, ist es an der Zeit, ein kurzes Fazit zu ziehen, wo wir aktuell in der Pandemiebekämpfung in Bayern stehen.

• Aktueller Stand der Dinge

Wir Hausärztinnen und Hausärzte standen von Anfang an in der ersten Reihe der Pandemiebekämfpung – mit dem klaren Auftrag, nur diejenigen an COVID-19 erkrankten Patientinnen und Patienten in eine Klinik einzuweisen, die wirklich stationär behandelt werden müssen. Mit unseren Pra-xisteams sind wir dabei in den letzten Monaten sehr erfolgreich gewesen und haben gemeinsam einen echten Schutzwall gebildet. Dafür möchte ich Ihnen und Ihren Praxisteam nochmals im Namen des gesamten Vorstands des Bayerischen Hausärzteverbandes von Herzen danken! Leider ist diese Tatsache trotz entsprechender wissenschaftlicher Analysen (u.a. des Zentralinstituts der KBV) offensichtlich noch nicht bei allen Verantwortlichen im Gesundheitswesen angekommen. Stattdessen wurden von Seiten der Krankenhäuser und bestimmter Arztgruppen Diskussionen angezettelt und die Rolle der Hausarztpraxen bei der Pandemie-Bekämpfung in Frage gestellt. Ausgeblieben ist bislang auch eine öffentliche Anerkennung beispielsweise durch eine Bonuszahlung an unsere MFA. Auch das mit heißer Nadel im Bundesgesundheitsministerium gestrickte freiwillige (!) Testangebot für Reiserückkehrer ist weder inhaltlich (72-Stunden-Frist) noch honorartechnisch (15 EUR pro Test inklusive Bürokratie) angemessen und akzeptabel - alles Themen, über die sicherlich noch zu reden sein wird.

Dies auch vor dem Hintergrund, dass derzeit von einer Phase der Erholung in unseren Praxen überhaupt keine Rede sein kann. Wir alle stellen fest, dass spätestens seit Juni vor allem unsere Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen wieder deutlich verstärkt unsere Hilfe und intensive Zuwendung benötigen. Die unverzichtbare Einrichtung von separaten Infekt- und Testsprechstunden bedeutet dabei einen erheblichen zeitlichen und organisatorischen Mehraufwand für uns alle.

Wir Hausärztinnen und Hausärzte stehlen uns nicht aus der Verantwortung und sehen durchaus die pandemiebedingte Notwendigkeit, diesen zusätzlichen Aufwand zu stemmen. Wir fordern aber (erneut) nachdrücklich ein, endlich die für unser (haus-)ärztliches Tun und damit für die Patienten-versorgung dringend erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen! Nur so können wir alle Patientinnen und Patienten ihren Anliegen entsprechend behandeln und mutieren nicht zu bloßen Corona-Testern.

In diesem Zusammenhang verweisen wir explizit auf unser Posítionspapier mit dem entsprechenden Forderungskatalog des Bayerischen Hausärzteverbandes unter www.hausaerzte-bayern.de auf unserer Themenseite zu Corona (Informationssammlung zu COVID-19). Dieser Forderungskatalog bildet die Grundlage unseres berufspolitischen Handelns der letzten Wochen. Ihn bringen wir an jeder Stelle, an der wir mitwirken können, konstruktiv ein.

Wichtig ist jetzt vor allem, dass die von der Bayerischen Staatsregierung geschaffenen Möglichkeiten für die Einrichtung regionaler Teststrecken/-praxen endlich vor Ort genutzt werden und koordinierende Kolleginnen und Kollegen vor Ort (Pandemieärzte) unter dem Dach der KVB eingesetzt werden. Deren erste Aufgabe muss die Erstellung eines differenzierten Versorgungsatlas „Pandemieversorgung vor Ort“ sein. Auch die Labor-Testkapazitäten müssen nach unserer Einschätzung, die auf unserer Erfahrung aus den zurückliegenden Monaten basiert, bis Ende August noch erheblich ausgebaut werden. Wir bleiben an allen Themen dran, viel Zeit bleibt nicht mehr …

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hat gestern auf ihrer Homepage umfangreiche Informationen zur Abrechung der verschiedenen Corona-Testungen veröffentlicht. Sie finden diese Informationen und weitere Hinweise unter folgendem Link: https://www.kvb.de/praxis/qualitaet/hygiene-und-infektionspraevention/infektionsschutz/coronavirus/

Bitte beachten Sie zudem:

• Corona-Testungen in Praxen

Derzeit werden unterschiedlichste Testangebote geschaffen, für die verschiedene Kostenträger zuständig sind. Nutzen Sie zur Orientierung die Informationen auf der KVB-Homepage (Link siehe oben).
Für die Prioritätensetzungen bei Corona-Tests in den Praxen möchten wir Ihnen unverbindlich folgende Reihenfolge empfehlen, deren konkrete Umsetzung in den Praxen in Kombination mit Teststrecke, Testpraxen und/oder Angeboten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) erfolgen sollte:

  • Symptomatische Patientinnen und Patienten mit höchster Priorität
  • Personen mit Kontakten zu CoViD 19 (sofern nicht durch ÖGD oder bei Reihentestungen)
  • Potentielle Risikopersonen wie Urlaubsheimkehrer aus Risikogebieten (siehe www.rki.de), Menschen mit beruflichem Risiko, beispielsweise durch Tätigkeit in Medizin und Pflege oder im pädagogischen Bereich
  • alle übrigen Urlaubsrückkehrer und Wunschabstriche bei Symptomfreiheit

• Reihentestungen

Ausführliche Informationen zum Thema Reihentestungen finden Sie ebenfalls auf der KVB-Homepage (Link siehe oben).
Dieses Angebot wird sich nach Einschätzung des Vorstands des Bayerischen Hausärzteverbandes spätestens nach Ferienende als sinnvolles Angebot erweisen. Aus Praktikabilitätsgründen empfehlen wir, sich als Praxis zur Umsetzung – möglichst in Abstimmung mit ihren Kolleginnen und Kollegen vor Ort - eine Einrichtung (Schule, KiTa etc.) zu suchen, zu der Bezug besteht und hier die Testbetreuung zu übernehmen.
Bitte beachten Sie: Dieses Angebot Ihrerseits ist freiwillig und die administrativen Rahmenbedingungen müssen dabei zur Ihrer Unterstützung die Einrichtung und / oder der ÖGD erbringen. Gerne können Sie sich natürlich noch darüber hinaus einbringen.

• Reiserückkehrer

Der Vorstand des Bayerischen Hausärzteverbandes hält folgende unverbindliche Empfehlung zum Umgang mit Reiserückkehrern in Ihren Praxen für sinnvoll:

  • Reiserückkehrer mit Infektsymptomen sollten unabhängig vom Risikostatus ihres Urlaubslandes vordringlich getestet und nach dem bekannten Flussschema des RKI behandelt werden.

  • Asymptomatische Reiserückkehrer aus Risikogebieten sollten aus medizinischer Sicht mindestens 7 Tage lang in häuslicher Isolierung bleiben (nach der Einreise-Quarantäne-Verordnung vom 15.6.2020 14 Tage) und entweder umgehend bei Auftreten von Infektzeichen während der Isolation oder routinemäßig 5 - 7 Tage nach der Rückkehr mittels PCR-Abstrich getestet werden. Laut der Testpflichtverordnung des BMG, die ab dem 08.08.2020 greift, müssen Reiserückkehrer auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes oder der sonstigen vom Land bestimmten Stelle entweder ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 nachweisen oder innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise einen Test machen.

  •  Auch Ihnen als Arbeitgeber/-in raten wir, nicht von dieser Empfehlung abzuweichen. Weitere Regelungen sind direkt mit Ihren MitarbeiterInnen zu treffen - etwa dazu, ob diese Zeit als weitere Urlaubszeit anzusehen ist.

  • Auch bei asymptomatischen Reiserückkehrern aus Nichtrisikogebieten kann je nach Urlaubsart, Unterbringung und Transportmittel eine Testung am 3. bis 7. Tag nach Heimkehr sinnvoll sein. Dabei gilt: Je mehr Kontakte während der Reise in geschlossenen Räumen, desto vordringlicher die Testung.

  • Wichtig auch: Innerhalb dieser Gruppen ist durch die sehr begrenzten Testkapazitäten natürlich ebenfalls eine Priorisierung sinnvoll und sollte je nach Risikoberuf und Umfeld erfolgen.AHA

  • All dies bedarf einer umfassenden ärztlichen Leistung (akkurate Anamnese, epikritische Bewertung, Behandlung) und ist auch als solche zu dokumentieren und abzurechnen.

AHALiebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder,

vor etwa drei Wochen haben alle Mitglieder des Bayerischen Hausärzteverbandes und des BVKJ Bayern ein Plakat mit der Darstellung der AHA-Regeln erhalten. Anfragen von anderen Landesverbänden des Deutschen Hausärzteverbandes zeigen uns, dass dieses Plakat unter den Kolleginnen und Kollgen einen guten Anklang gefunden hat. Sollten Sie noch weitere Exemplare für Ihre Praxen benötigen, können Sie diese unter www.hausaerzte-bayern.de in unserem Bestellservice in der Rubrik Service nachbestellen. Dieses Angebot gilt nur für Mitglieder!

Sollten Sie noch kein Mitglied sein, würden wir uns sehr über Ihren Mitgliedsantrag freuen. Denn gerade Zeiten wie diese zeigen, wie wichtig eine starke berufspolitische Vertretung ist. Einen Mitgliedsantrag finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage!

Mit kollegialen Grüßen
Dr. Markus Beier

Rundfax als PDF

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