Bayern startet Ukraine-Hilfstelefon

Sie sprechen Ukrainisch, Russisch, Deutsch und Englisch und können als erste Anlaufstelle Flüchtlinge, aber auch Deutsche, die helfen wollen, an die richtigen Gesprächspartner vermitteln. Als erstes Bundesland hat Bayern ein Ukraine-Hilfetelefon eingerichtet, das auch die Praxisteams nutzen können, wenn ukrainische Patienten Fragen oder Verständigungsschwierigkeiten haben.

Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer und Bezirksvorsitzender Niederbayern des Bayerischen Hausärzteverbandes.
Bayerns Familien- und Sozialministerin Ulrike Scharf
besuchte am Sonntag die Freie Wohlfahrtspflege
und informierte sich bei den Mitarbeitern
des Ukraine-Hilfetelefons über die aktuelle Lage.

Sie sprechen Ukrainisch, Russisch, Deutsch und Englisch und können als erste Anlaufstelle Flüchtlinge, aber auch Deutsche, die helfen wollen, an die richtigen Gesprächspartner vermitteln. Als erstes Bundesland hat Bayern ein Ukraine-Hilfetelefon eingerichtet, das auch die Praxisteams nutzen können, wenn ukrainische Patienten Fragen oder Verständigungsschwierigkeiten haben.

Erreichbar ist das Hilfetelefon unter der Nummer (0 89) 54 49 71 99 (Montag bis Freitag von 8.00 bis 20.00 Uhr, Samstag und Sonntag von 10.00 bis 14 .00 Uhr) oder per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

„Das Hilfetelefon bietet Unterstützung, wenn der Kontakt zu nahestehenden Menschen aus der Ukraine verloren ging, Informationen zur aktuellen Situation in der Ukraine oder den Nachbarstaaten benötigt werden oder hilfsbereite Bürgerinnen und Bürger sich engagieren wollen“, erklärt Bayerns Familien- und Sozialministerin Ulrike Scharf, die das Ukraine-Hilfetelefon initiiert hat, beim Start in den Räumlichkeiten der Freien Wohlfahrtspflege in München.

Für die Flüchtlinge sei, so die Ministerin, auch die medizinische Versorgung gesichert, da sie Anspruch auf Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben. Hierfür sei es aber zwingend notwendig, dass sich die Kriegsflüchtlinge – auch wenn sie privat bei Freunden oder Verwandten unterkommen – nach ihrer Ankunft am Zielort anmelden, um einen Behandlungsschein zu bekommen. In Notfällen ist aber eine Versorgung auch ohne Behandlungsschein möglich, so die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns. Mehr dazu unter:

https://www.kvb.de/inhalte-startseite/newsdetail-weitere-aktuelles-meldungen/news/8/3/2022/ambulante-versorgung-von-fluechtlingen-aus-der-ukraine/

Anmeldungen können in folgenden Ämtern und Einrichtungen erfolgen:

  • die ANKER-Einrichtungen in Manching, Deggendorf, Regensburg, Bamberg, Zirndorf und Schweinfurt;
  • das Behördenzentrum in Augsburg;
  • das Ankunftszentrum in München;
  • die Bearbeitungsstraßen der Bundespolizei in Passau und Rosenheim;
  • alle Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreien Städte)

 Ukraine Hotline Info Schild

 

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