Bayerische Ärzteversorgung und das Steuerrecht vorteilhaft kombinieren? Das geht!

Bernhard Fuchs ist seit 40 Jahren als selbstständiger Steuerberater tätig und berät ausschließlich Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnmediziner. Hier gibt er wertvolle Tipps für die Altersvorsorge und zeigt auf, auf welche Aspekte Sie bei einer professionellen Beratung achten müssen:

Dr. Holger Nyncke
Werden BÄV und Steuerrecht geschickt
kombiniert, bleibt mehr von der Rente.

Die Bayerische Ärzteversorgung (BÄV) ist für viele Ärztinnen und Ärzte der wichtigste Baustein ihrer Altersversorgung. Sie ist der sichere Eckpfeiler mit guter Ertragslage und flexibler Handhabung.

Die BÄV ist ein sehr großes Versorgungswerk und erzielt überdurchschnittlich gute Erträge. Die geringen Verwaltungskosten unterscheiden sich wohltuend von anderen Versorgungswerken. Außerdem ist die BÄV vorbildlich flexibel, was freiwillige Beitragszahlungen und die Gestaltung des Rentenbezuges betrifft. Es ist möglich, die Rente zwischen dem 60. und 72. Lebensjahr beginnen zu lassen. Zudem können Mitglieder ab 60 auf Antrag vorgezogene Teilrenten mit 30, 50 oder 70 Prozent beziehen.

Vorteilhafte steuerliche Situation

Derzeit besteht eine außergewöhnlich günstige steuerliche Situation bei Beiträgen und Renten. Das Alterseinkünftegesetz sieht nämlich sehr lange Übergangsfristen vor. Die Beiträge sind 2022 zu 94 Prozent abzugsfähig. Der 100-prozentige Abzug wird spätestens im Jahr 2025 erreicht. Für die Besteuerung der Renten ist das Kalenderjahr des Beginns maßgebend. Der Besteuerungsanteil beträgt 82 Prozent bei Rentenbeginn im Jahr 2022, und zwar für die gesamte Dauer der Rente. Dieser Besteuerungsanteil steigt sukzessive für neue Renten und erreicht voraussichtlich bis 2040 die 100 Prozent. Das heißt, Sie können für Renten, die vor 2040 beginnen, die Beiträge mit einem höheren Prozentsatz abziehen als Sie die Rente später versteuern müssen.

Hervorragende Gestaltungsmöglichkeiten

Hieraus ergeben sich lukrative Gestaltungsmöglichkeiten, die Sie nutzen sollten. Allerdings ist hier Sachverstand hinsichtlich BÄV und Steuerrecht nötig. Durch eine vorgezogene Teilrente kann ein niedrigerer Besteuerungsanteil gesichert werden, der auch für die spätere Vollrente gilt (siehe Dr. Kinner, „Richtig planen für den Ruhestand“, BZB 11/2021, S. 21).

Doch Vorsicht, der Bezug einer Teilrente kann auch gravierende Nachteile mit sich bringen. Unter anderem wird dadurch die spätere Gesamtrente vermindert. Es gibt aber Möglichkeiten, dies zu kompensieren.

Die persönliche Situation ausschlaggebend!

Bei der Beratung spielt Ihre individuelle persönliche Situation die entscheidende Rolle. Neben der Lebenserwartung, dem Familienstand und Ihren Spitzensteuersätzen sowohl bei der Beitragsentrichtung als auch während des Rentenbezuges sind noch andere Aspekte zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind auch Knock-out-Kriterien zu prüfen.

Vermeidung der Doppelbesteuerung einer Rente von der BÄV

Unter Umständen muss Ihre Rente teilweise steuerfrei bleiben, um eine unzulässige Doppelbesteuerung zu vermeiden. Weiterhin kommt evtl. die vorteilhafte „steuerliche Öffnungsklausel“ in Betracht.

   Beratungsfelder
 Altersgruppe ca. 48 – 55 Jahre:  Sind Mehreinzahlungen zur Erhöhung
der persönlichen Beitragsgrenze bei der BÄV in Ihrem Fall sinnvoll?
 Altersgruppe ca. 58 – 65 Jahre:
Was ist angezeigt?
  •  Vorgezogene Teilrente
  • Mehreinzahlungen
  • Hinausschieben der Vollrente
  • Steuerliche Öffnungsklausel
  • Vermeidung der drohenden Doppelbesteuerung

 

Rente aus einer privaten Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht

Bei Bezug einer solchen kommt unter Umständen eine teilweise oder völlige Steuerfreiheit in Betracht.

Versorgungsausgleich im Rahmen einer Scheidung

Falls Sie einen Versorgungsausgleich leisten mussten oder noch müssen, kann eine steueroptimierte Wiederauffüllungszahlung sehr vorteilhaft sein.

Fazit

Die Regeln der bayerischen Ärzteversorgung und der Einkommensteuer sind zwei Seiten der gleichen Medaille. Sie müssen immer zusammen betrachtet werden, um zu objektiven Ergebnissen zu kommen

Online-Seminar "Vorteilhafte Kombinationsmöglichkeiten Bayerische Ärzteversorgung u. Steuerrecht"

 

 

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