"Ein großartiger Erfolg, den wir gemeinsam errungen haben"
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Kurz vor dem Inkrafttreten des GKV-Spargesetzes konnten wir noch entscheidende Verbesserungen für unsere hausärztlichen Praxen erkämpfen. Konkret hat der Bundestag gestern beschlossen, zwei besonders praxisgefährdenden Maßnahmen doch nicht umzusetzen – ein großartiger Erfolg, den wir gemeinsam errungen haben – in den Praxen mit Ihrer engagierten Teilnahme an der Kampagne „Hausarztpraxen retten!“ und der Motivation Ihrer Patientinnen und Patienten, bei der E-Mail-Kampagne mitzumachen, auf Verbandsebene durch zahlreiche Gespräche mit Gesundheitspolitikern, von denen wir gerade in Bayern Unterstützung bekommen haben – dafür ein herzliches Dankeschön!
Diese für die hausärztliche Versorgung existentiellen Änderungen am GKV-Spargesetz wurden mit der Verabschiedung des Notfallreformgesetzes im Bundestag beschlossen:
1. Die Fixkostendegression in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) wird NICHT kommen. Sie hätte bedeutet, dass neu eingeschriebene HZV-Patienten nur mit Abschlägen vergütet werden.
2. Die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen (Kapitel 3 sowie Hausbesuche) bleibt, anders als geplant, wie bisher bestehen. Es wird doch KEINE teilweise Rückabwicklung der Entbudgetierung geben.
Wären diese Kürzungen so gekommen, hätten sie das Praxissterben massiv beschleunigt. Die Regierungskoalition hat aber erkannt, dass die geplanten Kürzungen in der hausärztlichen Versorgung zu weit gegangen wären, und hat sich korrigiert. Dafür gebührt ihr Anerkennung.
Gleichzeitig wäre dies natürlich nicht ohne den massiven Protest unserer Praxen und unserer Patientinnen und Patienten möglich gewesen! 400.000 Nachrichten an die Bundestagsabgeordneten im Rahmen unserer Kampagne „Hausarztpraxen retten!“ waren ein mehr als lauter Hilferuf, den die Politik nicht ignorieren konnte. An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank für Ihr Engagement!
Das zeigt noch einmal ganz deutlich: Wir Hausärztinnen und Hausärzte haben eine starke Stimme und einen starken Verband.
Trotz dieses Erfolgs auf den letzten Metern belastet das GKV-Spargesetz natürlich unsere Praxen – wenn auch nicht so stark wie befürchtet. Unter anderem ist weiterhin vorgesehen, einzelne Leistungen wie die ePA-Befüllung sowie die Organspendeberatung zu streichen, eine Obergrenze für Vergütungsanstiege in Anlehnung an die Grundlohnrate einzuführen und bestimmte Vorsorgeleitungen wie Gesundheitsuntersuchungen zu budgetieren.
Nun richtet sich unser Fokus auf den Gesetzesentwurf für das geplante Primärversorgungssystem. Hier erwarten wir den ersten Aufschlag im November. Natürlich werden wir Sie über sämtliche Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Mit herzlichen kollegialen Grüßen
Dr. Wolfgang Ritter
Landesvorsitzender Bayerischer Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V.






































