AOK Bayern S15 |
Betreuung von Patienten mit einer Palliativerkrankung gem. Definition WHO*
- Max. 1 x pro Quartal abrechenbar
- Max. für die Dauer von 5 Quartalen abrechenbar, für eine längere Dauer als 5 Quartale abrechenbar bei genau definierten Krankheitsbildern
- Keine Vergütung der Grundpauschale 0000
- Daneben im Quartal nicht abrechenbar: die Onkologiepauschale 0002, der Zuschlag für den erhöhten Betreuungsaufwand 0003
- Erforderlich: Erfassung des ICD-10-Code Z51.5 G für die palliative Betreuung
- Nur für Patienten mit mind. 2 Arzt-Patienten-Kontakten (Dokumentation APK mittels 0000) im Abrechnungsquartal, wobei 1 Kontakt durch 2 VERAH-Besuche ersetzt werden kann
- Wird nur dem Betreuarzt vergütet
- Nicht für HzV-Patienten abrechenbar, bei denen der Betreuarzt bereits Honorar für seine SAPV-Betreuung als SAPV-Arzt erhält
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120,00 € |
0001 (nach dem 5. Quartal mittels 0001A, 0001B, 0001C, 0001D, 0001E, 0001F zu dokumentieren) |
BKK |
Betreuung von Patienten mit einer Palliativerkrankung gem. Definition EBM*
- Max. 1x pro Quartal
- Daneben im Quartal nicht abrechenbar: die Grundpauschale 0000, der Zuschlag für den erhöhten Betreuungsaufwand 0003 (P3.1-3.3)
- Max. für die Dauer von 8 Quartalen abrechenbar
- Erforderlich: Erfassung des ICD-10-Code Z51.5 G für die palliative Betreuung
- Nur für Patienten mit mind. einem Arzt-Patienten-Kontakt im Abrechnungsquartal
- Wird nur dem Betreuarzt vergütet
- Nicht für HzV-Patienten abrechenbar, bei denen der Betreuarzt bereits Honorar für seine SAPV-Betreuung als SAPV-Arzt erhält
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120,00 € |
0001 |
Bosch BKK |
Zuschlag für Betreuung von Patienten mit einer Palliativerkrankung gem. Definition WHO*
- Max. 1x pro Quartal
- Max. für die Dauer von 8 Quartalen abrechenbar
- Zusätzlich abrechenbar neben der Grundpauschale 0000
- Daneben im Quartal nicht abrechenbar: der Zuschlag für den erhöhten Betreuungsaufwand 0003
- Nur für Patienten mit mind. einem Arzt-Patienten-Kontakt im Abrechnungsquartal
- Wird nur dem Betreuarzt vergütet
- Erforderlich: Erfassung des ICD-10-Code Z51.5 G für die palliative Betreuung
- Nicht für HzV-Patienten abrechenbar, bei denen der Betreuarzt bereits Honorar für seine SAPV-Betreuung als SAPV-Arzt erhält
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75,00 € |
0001Z |
EK |
Zuschlag für Betreuung von Patienten mit einer Palliativerkrankung gem. Definition WHO*
- Max. 1 x pro Quartal
- Zusätzlich abrechenbar neben der Grundpauschale 0000, dem Zuschlag für die Betreuung onkologischer Patienten 0002 und dem Zuschlag für den erhöhten Betreuungsaufwand 0003
- Erforderlich: Erfassung des ICD-10-Code Z51.5 G für die palliative Betreuung
- Nur für Patienten mit mind. einem Arzt-Patienten-Kontakt im Abrechnungsquartal
- Wird nur dem Betreuarzt vergütet
- Nicht für HzV-Patienten abrechenbar, bei denen der Betreuarzt bereits Honorar für seine SAPV-Betreuung als SAPV-Arzt erhält
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40,00 € |
0001 |
TK |
Hausärztliche Betreuung von Palliativpatienten
- Max. 1 x pro Quartal
- Max. 4 x pro HzV-Patient
- Zusätzlich abrechenbar neben der Grundpauschale 0000 und dem Zuschlag für den erhöhten Betreuungsaufwand 0003
- Erforderlich: Erfassung des ICD-10-Code Z51.5 G für die palliative Betreuung
- Nur für Patienten mit mind. einem Arzt-Patienten-Kontakt im Abrechnungsquartal
- Wird nur dem Betreuarzt vergütet
- Nicht für HzV-Patienten abrechenbar, bei denen der Betreuarzt bereits Honorar für seine SAPV-Betreuung als SAPV-Arzt erhält
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40,00 € |
0001 |
SVLFG (LKK) |
Betreuung von Patienten mit einer Palliativerkrankung gem. Definition WHO*
- Max. 1 x pro Quartal
- Daneben im Quartal nicht abrechenbar: die Onkologiepauschale 0002, der Zuschlag für den erhöhten Betreuungsaufwand 0003 für chronisch Kranke (Mitglieder)
- Erforderlich: Erfassung des ICD-10-Code Z51.5 G für die palliative Betreuung
- Nur für Patienten mit mind. einem Arzt-Patienten-Kontakt, dokumentiert durch die Erfassung der Grundpauschale 0000 (ohne Vergütung)
- Wird nur dem Betreuarzt vergütet
- Nicht für HzV-Patienten abrechenbar, bei denen der Betreuarzt bereits Honorar für seine SAPV-Betreuung als SAPV-Arzt erhält
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150,00 € |
0001 |
IKK classic |
Zuschlag für Behandlung eines Palliativpatienten
- Max. 1 x pro Quartal
- Erforderlich: Erfassung des ICD-10-Code Z51.5 G für die palliative Betreuung
- Nur für Patienten mit mind. einem Arzt-Patienten-Kontakt, auch dokumentiert mit der Grundpauschale 0000
- Max. 5x im Leben eines HzV-Versicherten
- Nicht für HzV-Patienten abrechenbar, bei denen der Betreuarzt bereits Honorar für seine SAPV-Betreuung als SAPV-Arzt erhält
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145,00 € |
Durch Dokumentation des ICD-10-Codes Z51.5 G wird der Zuschlag automatisch vom HÄVG Rechenzentrum der Abrechnung hinzugesetzt |