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Warnung vor schwerwiegenden Folgen für den Bereitschaftsdienst

München, 22. Juni 2023 – „Es steht zu befürchten, dass die flächendeckende und zentrale Struktur des Bereitschaftsdienstes im aktuellen Versorgungsumfang so nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Das hat gravierende Folgen für die Patientinnen und Patienten: längere Wartezeiten, Chaos für die Patientensteuerung und eine deutliche Mehrbelastung für die Notfallambulanzen und die Rettungsdienste“, warnt Dr. Wolfgang Ritter, Landesvorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes.

Der Anlass: Während Ärztinnen und Ärzte für Notarztdienste weiterhin über eine gesetzliche Regelung im Sozialgesetzbuch IV von der Sozialversicherungspflicht befreit sind, will die Deutsche Rentenversicherung dies im Bereitschaftsdienst ändern. Betroffen davon sind die sogenannten Poolärzte, die derzeit die Hälfte der Bereitschaftsdienste übernehmen. Sollte die neue Regelung umge-setzt werden, sei dieser finanzielle und verwaltungstechnische Mehraufwand für die Kassenärztlichen Vereinigungen überhaupt nicht leistbar, erklärt Dr. Ritter. Zudem würden viele Poolärzte, die bereits in Rente sind, dann sofort ihr Engagement im Bereitschaftsdienst beenden, da sie sonst Eigenanteile in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und damit deutliche Honorareinbußen hinnehmen müssten.

Dr. Ritter: „Wir haben in Bayern mittlerweile einen sehr gut funktionierenden Bereitschaftsdienst. Die Poolärzte sind dabei eine fundamentale Säule, um die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen zu entlasten. Diese Struktur, die wir mit der Bereitschaftsdienstreform im Jahr 2018 geschaffen haben, hat auch wesentlich dazu beigetragen, bei jungen Medizinerinnen und Medizinern für die Niederlassung zu werben. Wenn man jetzt mit einem Federstrich und ohne Notwendigkeit den Bereitschaftsdienst in seiner jetzigen Form zerstört, werden die Folgen schwerwiegend sein. Am Ende zahlen die Patientinnen und Patienten die Zeche.“

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns hat deshalb am Mittwoch (21.06.2023) einstimmig eine Resolution verabschiedet, in der der Gesetzgeber aufgefordert wird, analog zum Notarztdienst auch den Bereitschaftsdienst von der Sozialversicherungspflicht auszunehmen.

Ebenfalls einstimmig haben die Vertreterinnen und Vertreter der Ärzteschaft in Bayern einen weiteren Antrag des Bayerischen Hausärzteverbandes zum Bereitschaftsdienst verabschiedet, indem die „Empfehlungen der Regierungskommission zur Neugestaltung der Notfall- und Akutversorgung“ deutlich abgelehnt werden.

Laut der Kommission, in der keine Vertreter des ambulanten Bereichs vertreten waren, sollen insbesondere Hausärztinnen und Hausärzte zum Bereitschaftsdienst herangezogen und auch während der normalen Öffnungszeiten der eigenen Praxen zu einem sogenannten Sitzdienst in den Bereitschaftspraxen der Krankenhäuser verpflichtet werden.

„Wer dann in unseren Praxen unsere Patientinnen und Patienten versorgen soll, darauf hat die Kommission keine Antwort“, kritisiert Dr. Ritter.

Der Grund für den Anstieg an Notfallpatienten – und damit für die zunehmende Belastung der Krankenhäuser – liege in der fehlenden Steuerung. „Die entscheidende Maßnahme für eine sinnvolle Notfallversorgung ist die Einführung eines verpflichtenden Ticketsystems“, erklärt Dr. Ritter. Demnach sollen die Patientinnen und Patienten bei einem dringenden Beratungsanlass eine Not-fallnummer kontaktieren und werden dann anhand ihrer Beschwerden über ein Ticketsystem in die richtige Versorgungsebene – Notaufnahme, Ärztlicher Bereitschaftsdienst, Bereitschaftsdienstpraxis oder ambulante Regelversorgung – gesteuert.


Für Rückfragen: Ruth Sharp, +49 89 127 39 27 61; Torsten Fricke, Mobil +49 171 41 58 329

 

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Dr. Wolfgang Ritter

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Landesvorsitzender
Dr. Petra Reis Berkowicz

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1. stellv. Vorsitzende
Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Beate Reinhardt

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2. stellv. Vorsitzende
Maria Stich

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Schatzmeisterin
Dr. Stefan Semmler

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