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PTQZ-Moderatorentätigkeit abrechnen

AdobeStock 614674286 Preview Abrechnung 7 5Seit dem Jahr 2020 hat sich die Vergütung Ihrer PTQZ-Moderatorentätigkeit geändert. Für die Organisation und Durchführung von vier PTQZ pro Kalenderjahr können Sie nun den Gesamtbetrag von 500,00 Euro abrechnen. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • PTQZ-Meldeformular muss dem Bayerischen Hausärzteverband vorliegen
  • 1 abgehaltener PTQZ pro Quartal und mindestens 4 PTQZ pro Jahr
  • mindestens 5 an der HZV teilnehmende Ärztinnen/Ärzte in Ihrem PTQZ
  • Nutzung der HÄV-Scanner-App (Meldung von 4 PTQZ via HÄV-Scanner-App)
  • Jährlich eine Teilnahme an einem QZ-Moderatorentreffen
  • Korrekte Rechnungserstellung bis spätestens 31.03. des Folgejahres an den Bayerischen Hausärzteverband
  • Auszahlung erfolgt ausschließlich für pharmafreie PTQZ-Veranstaltungen. PTQZ-Veranstaltung, die mit Pharmasponsoring stattfanden, werden nicht vergütet.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Rechnung bis spätestens 31. März des Folgejahres vorliegen muss. Später eingereichte Rechnungen können leider nicht mehr vergütet werden. Rechnungen ohne Angabe von BIC und IBAN können nicht mehr beachtet werden.

Formblätter zum Download:

Formblatt: Musterrechnungen_Vorlage

Formblatt: Merkblatt Rechnungsstellung

Formblatt: Merkblatt Umsatzsteuer

Fotos

Hier finden Sie unsere Pressefotos. Bitte klicken Sie auf ein Portrait, um ein hochauflösendes Foto herunterzuladen.

Dr. Wolfgang Ritter

Dr. Wolfgang Ritter

Landesvorsitzender
Dr. Petra Reis Berkowicz

Dr. Petra Reis Berkowicz

1. stellv. Vorsitzende
Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Beate Reinhardt

Dr. Beate Reinhardt

2. stellv. Vorsitzende
Maria Stich

Maria Stich

Schatzmeisterin
Dr. Stefan Semmler

Dr. Stefan Semmler

Schriftführer
 

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