Wie werden Leistungen abgerechnet, die aus Überweisungen von anderen HzV-Ärzten entstehen?

Für HZV-Patienten, die von einem anderen HZV-Arzt (nicht innerhalb der Praxis) an Sie überwiesen werden, kann die Zielauftragspauschale „0005“ abgerechnet werden. Je nach HZV-Vertrag werden darüber hinaus auch Einzelleistungen vergütet.

Bitte beachten Sie, dass in den HZV-Verträgen AOK Bayern S15 und BKK die Zielauftragspauschale „0005“ nur dann abrechenbar ist, wenn eine der dazu im HZV-Vertrag definierten Einzelleistungen angefordert wurde:

 

Per Zielauftrag angeforderte Einzelleistungen:

Abrechnungsregel:

AOK S15

  • Aufzeichnung Langzeit- EKG
  • Langzeit-RR
  • Belastungs-EKG
  • Sonografie Abdomen
  • Sonografie Schilddrüse
  • CW-Doppler-Sonografie
    der extremitätenversorgenden
    u./o. extrakraniellen Gefäße
  • Chirotherapie an der Wirbelsäule
  • Körperakupunktur
  • Durchführung des Ultraschallscreenings auf abdominelle Bachaortenaneurysmen
  • Hautkrebsscreening
  • Zusätzlich ist die im Zielauftrag definierte
    Einzelleistung max. 1 x pro Quartal abrechenbar,
    Ausnahme Körperakupunktur (30791);
  • Nicht am selben Tag mit der Vertreterpauschale
    und der Zielauftragspauschale DSP abrechenbar
  • Zielauftrag innerhalb einer BAG/eines MVZ
    nicht abrechenbar

 BKK

 
  • Aufzeichnung Langzeit-EKG
  • Langzeit-RR
  • Belastungs-EKG
  • Sonografie Abdomen
  • Sonografie Schilddrüse
  • CW-Doppler-Sonografie der
    extremitätenversorgenden
    u./o. extrakraniellen Gefäße
  • Hautkrebsscreening
  • Chirotherapie an der Wirbelsäule
  • Körperakupunktur
 
  • Zusätzlich ist die im Zielauftrag definierte
    Einzelleistung abrechenbar;
  • jede Einzelleistung max. 1 x pro Quartal
    zuzüglich abrechenbar;
  • Nicht am selben Tag mit der
    Vertreterpauschale abrechenbar;
  • Zielauftrag innerhalb einer
    BAG/eines MVZ nicht abrechenbar

 EK

Erbringung der im Zielauftrag
definierten Leistung inklusive
Befundermittlung
 
  • Zusätzlich ist die im Zielauftrag definierte
    Einzelleistung abrechenbar;
  • jede Einzelleistung max. 1 x pro Quartal
    zuzüglich abrechenbar;
  • Nicht am selben Tag mit der
    Vertreterpauschale abrechenbar;
  • Zielauftrag innerhalb einer BAG/
    eines MVZ nicht abrechenbar

Bosch BKK, IKK classic, TK, Bahn BKK, SVLFG (LKK)

Erbringung der im Zielauftrag
definierten Leistung inklusive
Befundermittlung

 
  • Keine Abrechnung von Einzelleistungen;
  • Nicht am selben Tag mit der
    Vertreterpauschale abrechenbar;
  • Zielauftrag innerhalb einer BAG/
    eines MVZ nicht abrechenbar

Stand: 27.10.2023

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