Junge Medizin

Nachwuchstag Digital

 
Dr. Markus Beier
Dr. Beate Reinhardt: „Wir wollen euch vor allem
signalisieren: wir sind für euch da, auch in Pandemiezeiten“

Der jährliche Nachwuchstag des Bayerischen Hausärzteverbandes am Vortag des Bayerischen Hausärztetags fand ebenfalls digital statt. Dr. Beate Reinhardt, Vorstandsmitglied des Bayerischen Hausärzteverbands und dort als Beauftragte für Aus- und Weiterbildung federführend für den Bereich hausärztlicher Nachwuchs tätig, sowie Dr. Marco Roos, Leiter des Kompetenzzentrums Weiterbildung Allgemeinmedizin Bayern (KWAB), erläuterten den „Weg vom Medizinstudium zum Facharzt für Allgemeinmedizin“. „Wir wollen euch vor allem signalisieren: wir sind für euch da, auch in Pandemiezeiten“, brachte Dr. Reinhardt die Hauptintention des Infoabends auf den Punkt.
Gelegenheit, die angerissenen Themen zu vertiefen, gab es dann im Anschluss in den DIGITAL Sprechstunden. In der Abschlussveranstaltung dieses digitalen Nachwuchstages ging es dann im „Kollegialen Austausch: Praxisübernahme in Zeiten von Corona“ um die Niederlassung.
Die Resonanz der Teilnehmer am digitalen Nachwuchstag war sehr positiv. Das zeigten Kommentare wie „sehr lehrreich“, „sehr informativ und kurzweilig“, „super Veranstaltung“.

 

Module aus dem Werkzeugkasten Niederlassung in Bayern

An fertig weitergebildete Hausärztinnen und Hausärzte, die planen, sich in eigener Praxis niederzulassen oder neu niedergelassen sind, richten sich die Veranstaltungen der AG Werkzeugkasten des Deutschen Hausärzteverbandes. Der Bayerische Hausärzteverband kooperiert mit der AG Werkzeugkasten, um Module der Seminarreihe auch in Bayern anbieten zu können. So standen beispielsweise zwei Module der Seminarreihe Werkzeugkasten Niederlassung auf dem Programm des Bayerischen Hausärztetags Digital 2021 – zum Beispiel am Bayerischen Hausärztetag. Auch im kommenden Jahr sind wieder Module der Seminarreihe in Bayern geplant, beispielsweise an Tagen der Allgemeinmedizin der allgemeinmedizinischen Institute in Bayern und natürlich auch am Bayerischen Hausärztetag 2022.

Den Nachwuchs für Berufspolitik begeistern

Ganz klar - mehr Hausärztinnen und Hausärzte werden in der Versorgung gebraucht. Aber auch in der Berufspolitik ist Nachwuchs gefragt. Daher lud der Bayerische Hausärzteverband am letzten Oktoberwochenende junge Hausärztinnen und Hausärzte zu einem politischen Austausch. Dr. Markus Beier und Dr. Beate Reinhardt stellten die Verbandsarbeit des Bayerischen Hausärzteverbandes vor und nahmen Anregungen der jungen Mediziner mit. Eine gute Veranstaltung, die unbedingt wiederholt werden soll.

Stiftung Bayerischer Hausärzteverband bringt über 100 Medizinstudierende auf’s Land

Die Stiftung Bayerischer Hausärzteverband führte 2021 ihre drei Förderprojekte erfolgreich fort. Zusammen mit der Techniker Krankenkasse Landesvertretung Bayern förderte die Stiftung Bayerischer Hausärzteverband 35 Famulaturen, weitere 10 Famuli unterstütze die Stiftung noch zusätzlich.

Hinzu kommen 28 PJ-Studierende und ihre Lehrpraxen, die 2021 eine Förderzusage erhalten haben, und nochmal 28 Medizinstudierende, die die bei ihrem Blockpraktikum in einer Landarztpraxis unterstützt wurden.

 
Dr. Markus Beier
Um den mit 2500 Euro dotierten Promotionspreis können
sich Doktoranden bewerben, die an einer Universität
in Bayern promovieren .

Die Förderprogramme werden 2022 fortgeführt, erste Zusagen gingen schon an die jeweiligen Antragssteller. „Je mehr Studierende mit der Hausarztmedizin frühzeitig in Kontakt kommen, desto mehr werden sich für diesen ausfüllenden und schönen Beruf der Hausärztin und des Hausarztes begeistern“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit der TK über die Fortführung der gemeinsamen Famulaturförderung 2022. Von Juni 2010 bis Juni 2011 hat die Bayerische Landesärztekammer ganze 97 Facharztanerkennungen Allgemeinmedizin ausgestellt. Im gleichen Zeitraum zehn Jahre Später waren es mit 302 frisch gebackenen Allgemeinmedizinern mehr als dreimal so viel.

Neues Projekt: Promotionspreis Allgemeinmedizin

2021 hat die Stiftung Bayerischer Hausärzteverband ein weiteres Projekt gestartet: Den Promotionspreis Allgemeinmedizin für drei herausragende Arbeiten im Bereich Hausärztliche Versorgung / Familienmedizin.

Bewerben um die mit 2.500 Euro dotierte Auszeichnung können sich Doktoranden, die an einer Universität in Bayern promovieren. "Mit dem Promotionspreis Allgemeinmedizin wollen wir den wissenschaftlichen Stellenwert der Allgemeinmedizin unterstreichen", erklärt Dr. Jakob Berger, Vorsitzender der Stiftung Bayerischer Hausärzteverband. "

"Die Auszeichnung soll auch dazu beitragen, die hausärztliche Versorgung in einem von spezialisierteren Fächern geprägten universitären Umfeld in Forschung und Lehre noch sichtbarer zu machen", ergänzt Dr. Dieter Geis, Kuratoriumsvorsitzender der Stiftung Bayerischer Hausärzteverband.

Landarztquote in Bayern: Aktive Unterstützung durch Bayerischen Hausärzteverband

 
Dr. Markus Beier

Seit 2020 sind in Bayern im Rahmen der Landarztquote bis zu 5,8 Prozent der Medizinstudienplätze für Bewerber reserviert, die die sich vertraglich verpflichten, nach dem Studium eine Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin in Bayern zu absolvieren und nach der Facharztprüfung mindestens 10 Jahre in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet in Bayern (Bedarfsgebiet) für hausärztlich tätig zu sein.

Die Auswahl erfolgt in einem zweistufigen Verfahren mit Auswahlgesprächen in der zweiten Stufe. Hierbei engagiert sich der Bayerischen Hausärzteverband aktiv mit Juroren, die bei den Anwärtern Fähigkeiten wie soziale Kompetenz, Engagement und Vorerfahrungen suchen. Auswahlkriterien, die für Dr. Beate Reinhardt generell bei der Medizinstudienplatzvergabe stärker gewichtet werden sollten: „Es gibt genug Leute, die kein 1er-Abitur hatten, lange warten mussten und beispielsweise als Rettungssanitäter gearbeitet haben – und heute Top-Ärzte sind.“



Hausarztzentrierte Versorgung

 
Dr. Markus Beier
Dr. Jürgen Büttner ist zufrieden 
mit den Anpassungen in den
HZV-Verträgen 2021.
 

Der Bayerische Hausärzteverband hat sich auch 2021 für die Anpassung der Hausarztverträge an die aktuellen Entwicklungen stark gemacht. Besonders hervorzuheben sind die neuen Pflegeheimleistungen ab 1. Oktober 2021, die mit den Vertragspartnern GWQ ServicePlus AG und der Vertragsarbeitsgemeinschaft der Betriebskrankenkassen in Bayern ausgehandelt werden konnten, und die Aktualisierung des Innovationszuschlags auf die Grundpauschale P2 im HZV-Vertrag mit der Techniker Krankenkasse (TK). Letzterer wurde um innovative Elemente wie die Erstbefüllung sowie Aktualisierung der elektronischen Patientenakte (ePA) und den Mitbesuch ergänzt.

„Damit bilden wir neue Leistungen im Rahmen der Digitalisierung adäquat ab“, zeigt sich Dr. Jürgen Büttner, stellvertretender Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes, zufrieden mit den Neuerungen.

HZV in Zahlen

Stand 15.12.2021 versorgten 3.978 Hausärztinnen und Hausärzte insgesamt 1.206.293 in HZV-Verträge in Bayern eingeschriebene Versicherte. In den HZV-Praxen in Bayern waren zu diesem Stichtag 2.860 VersorgungsassistentInnen (VERAH) beschäftigt.

 

Fortbildung

 
Dr. Markus Beier
Das Fortbildungsteam des Bayerischen Hausärzteverbandes
hat 2021 in Summe 4059 Personen geschult.
 

Auch unter den anhaltenden Pandemiebedingungen gelang es dem Bayerischen Hausärzteverband 2021, ein interessantes und abwechslungsreiches Fortbildungsangebot für Ärztinnen und Ärzte sowie MFA aufzustellen. Situationsbedingt wurde dabei der Anteil digitaler Fortbildungen ausgeweitet.

Auch am Bayerischen Hausärztetag Digital 2021 bewährten sich die Online-Fortbildungen und wurden gut angenommen. Das bezeugen die mehr als 600 Anmeldungen. Besonderes Interesse fanden dabei Prof. Kochen’s COVID-Sprechstunde und die Fortbildung zum (Long-) COVID Syndrom von Prof. AR. Koczulla.

Einzelne Präsenzveranstaltungen im Sommer

Aber auch einige Präsenzveranstaltungen konnten 2021 realisiert werden, solange die pandemische Lage dies zuließ.

75 Fortbildungen für Ärztinnen und Ärzte mit insgesamt 1.585 Teilnehmenden organisierte das Fortbildungsteam des Bayerischen Hausärzteverbandes 2021. Hinzu kommen 69 Fortbildungen für MFA mit insgesamt 930 Teilnehmenden sowie weitere 61 Fortbildungen für das gesamte Praxisteam mit 927 Teilnehmenden.

Dr. Markus Beier
Dr. Ernst Engelmayr weist auf die besonderen Heraus-
forderungen der Planung von Fortbildungen unter
Pandemiebedingungen hin.

„Die Organisation von Fortbildungen war und ist aufgrund der aktuellen Situation sehr arbeitsintensiv“, berichtet Dr. Ernst Engelmayr, Fortbildungsbeauftragter im geschäftsführenden Vorstand des Bayerischen Hausärzteverbandes. „Geplante Präsenzveranstaltungen mussten pandemiebedingt abgesagt und zügig Online-Seminare als Alternative angeboten werden. Dazu kamen sich ändernde Hygienevorschriften, die bei den Präsentveranstaltungen zu berücksichtigen waren. Für unser Fortbildungs-Team ein Jahr der Herausforderungen, die souverän gemeistert wurde“, lobt er. „Da es in der aktuellen Situation für Präsenzveranstaltungen keine Planungssicherheit gibt, werden wir uns in den ersten Monaten 2022 auf Online-Fortbildungen konzentrieren“, kündigt er an.

An diesen wird bereits gearbeitet, so zum Beispiel zu den Themen Long-COVID, Behindertenmedizin, Reisemedizin und Kommunikation.

Die ShFK-Thementage 2022 beschäftigen sich mit den Themen Abdomen und Orthopädie und sind sowohl als Online- wie auch Präsenzveranstaltungen geplant. Auch Kurs-Weiterbildungen und Refresher-Kurse zur Palliativmedizin soll es 2022 wieder geben. Über das neue Fortbildungsprogramm 2022 wird demnächst ein Sonder-Newsletter informieren und natürlich die Verbands-Homepage im Bereich Fortbildungen.

Ausblick

 
Dr. Markus Beier
Der Bayerische Hausärztetag 2022 ist aktuell als
Hybridveranstaltung geplant.
 

Es zeichnet sich ab, dass die Pandemiebekämpfung Bayerns Hausärztinnen und Hausärzte und ihren Berufsverband auch 2022 noch viel abverlangen wird. Zu hoffen bleibt, dass die Omikron-Welle flacher als erwartet ausfällt und bald abebben wird, sodass 2022 wieder mehr persönliche Begegnungen möglich sind und auch der Bayerische Hausärztetag 2022 vom 13. bis 14. Mai in Erlangen wieder ein Ort des persönlichen Austausches wird. Geplant ist er aktuell als Hybrid-Veranstaltung: Zu einigen der Vor-Ort-Terminen wird es wahlweise die Möglichkeit geben, sich von zu Hause aus dazu zu schalten.

Neue Ärztliche Approbationsordnung steht vor der Tür

Für die Förderung des Nachwuchses im hausärztlichen Bereich verspricht 2022 ein gutes Jahr zu werden: Die neue Ärztliche Approbationsordnung, die das Medizinstudium in Zukunft praxisorientierter machen und die Allgemeinmedizin besonders stärken soll, steht kurz vor ihrer Verabschiedung. Dementsprechend werden die praktischen Ausbildungszeiten im Studium verlängert. Hier sind jetzt alle Hausärztinnen und Hausärzte gefragt: Werden Sie akademische Lehrpraxis und bilden Sie aus und weiter! Dazu hat sich Dr. Markus Beier bereits gegen Jahresende mit einem Schreiben an seine Kolleginnen und Kollegen gewandt.

 
Dr. Markus Beier
2022 sind Bayerns Ärztinnen ud Ärzte aufgerufen,
ihre Vertretung in KV und Kammer neu zu wählen.
 

KV- und Kammerwahl in Bayern

Berufspolitisch wird 2022 ein spannendes Jahr: Es stehen im Herbst sowohl KV-Wahlen als auch die Wahlen zu Bayerischen Landesärztekammer an. Der Bayerische Hausärzteverband wird sich wieder für eine breite hausärztliche Basis in diese wichtigen Gremien einsetzen.
Unterstützen Sie uns dabei – durch Ihre Mitgliedschaft und Ihr Engagement im Berufsverband! Tragen Sie dazu bei, dass der Bayerische Hausärzteverband die starke Gemeinschaft und hausärztliche Interessensvertretung bleibt, die er jetzt ist, und überzeugen Sie Kolleginnen und Kollegen von einer Mitgliedschaft, damit der seit 2017 ungebrochene Trend von mehr Neumitgliedern als Austritten sich auch 2022 fortsetzt.

 

Informationssammlung zu COVID-19

Alle Rundfaxe des Bayerischen Hausärzteverbandes mit Informationen und Empfehlungen zum Umgang mit COVID-19

 

Antikörpertests auf SARS-CoV-2

Atteste

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat mit Schreiben vom 23.03.2020 an alle staatlichen Schulen in Bayern mitgeteilt: „Für Beschäftigte, für die eine Ansteckung mit dem Corona-Virus ein erhöhtes Gesundheitsrisiko darstellt (z.B. Leukämie, Diabetes, Lungenerkrankungen), sind aus Fürsorgegründen in Rücksprache mit dem behandelnden Arzt die erforderlichen Maßnahmen abzustimmen (z.B. kein Publikumsverkehr, kein Servicezentrum, Telearbeit etc.). Wenn die vom Arzt für notwendig erachteten Maßnahmen nicht umgesetzt werden können, muss der Arzt entscheiden, ob der Beschäftigte noch dienst- bzw. arbeitsfähig ist.“

Im Nachgang dazu haben sich Fragen in den Hausarztpraxen ergeben, wie mit entsprechenden Anfragen von Lehrern, aber auch von Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmern generell, nach Dienst- und Arbeits(un)fähigkeitsbescheinigungen oder Bescheinigungen zur Entbindung von der Pflicht zum Maskentragen am Arbeitsplatz umzugehen ist.
Aus Sicht des Bayerischen Hausärzteverbandes empfiehlt sich ein sehr zurückhaltender Umgang mit solchen Anfragen.
In Abstimmung mit der Bayerischen Landesärztekammer möchten wir Ihnen eine Formulierung für ein Attest an die Hand geben sowie Hinweise in Bezug auf Anfragen für Attests zur Befreiung von der Maskenpflicht.

Attest zur Vorlage beim Arbeitgeber für Angehörige von Risikogruppen COVID-19 (Formulierungsvorschlag)

Formulierungsvorschlag Attest für Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Ansteckung mit COVID-19:

Um eine COVID-19-Infektion zu vermeiden, sollen nach den Informationen und Hilfestellungen des Robert Koch-Institutes (abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html) Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf unter anderem Schutzmaßnahmen (bspw. Kontaktreduktion) durchführen. Dies gilt auch für den Einsatz und das Verhalten am Arbeitsplatz, der so zu gestalten ist, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird (vgl. § 4 Arbeitsschutzgesetz).

Hiermit bestätige ich, dass Herr/Frau XY, geb. am …. an einer Grunderkrankung, die das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer COVID-19-Infektion erhöhen kann, leidet.
Unterschrift Arzt

Diesem Formulierungsvorschlag liegen die Erwägungen zugrunde, dass wir Hausärztinnen und Hausärzte zwar bestehende Risikofaktoren für eine mögliche COVID-19-Erkrankung entsprechend den Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) oder auch chronische Erkrankungen auf Wunsch unserer Patientinnen und Patienten bescheinigen können. Es kann und darf jedoch nicht unsere hausärztliche Aufgabe sein, in diesen Bescheinigungen eindeutige Rückschlüsse mit ggf. weitreichenden Konsequenzen für den Berufstätigen zu konstatieren.
Die Entscheidungen darüber, ob, wie und in welchem Umfang ein Mitarbeiter seine jeweilige Tätigkeit ausüben kann und soll, sind sehr individuell und letztlich durch den jeweiligen Arbeitgeber zu treffen.

Dabei hat sich der Arbeitgeber in seiner Entscheidungsfindung und hinsichtlich möglicher Konsequenzen in erster Linie eng mit seinem Mitarbeiter und vor allem mit betriebsärztlichen Stellen abzustimmen. Nur in wenigen einzelnen Ausnahmefällen kann es angemessen erscheinen, sich im Rahmen des Attestes eindeutiger zu positionieren. Dies obliegt selbstverständlich Ihrem eigenen ärztlichen Ermessen als Hausärztinnen und Hausärzte.

Hinweise „Maskenpflicht“

Auf Grund folgender Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) gibt es seit geraumer Zeit für einige Bereiche des öffentlichen Lebens die Pflicht (öffentlicher Nahverkehr, Geschäfte) zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS):

„…Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Leben kann dazu beitragen, die Ausbreitung von COVID-19 in der Bevölkerung zu verlangsamen und Risikogruppen vor Infektionen zu schützen. Das gilt insbesondere für Situationen, in denen mehrere Menschen in geschlossenem Räumen zusammentreffen und sich dort länger aufhalten (z.B. Arbeitsplatz) oder der Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann (z.B. in Geschäften, in öffentlichen Verkehrsmitteln)…“.

Ausnahmen davon hat die Bayerische Staatsregierung in ihrer Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2020 geregelt.
Dort heißt es in Teil 1, Paragraf 1 (2):

„Soweit in dieser Verordnung die Verpflichtung vorgesehen ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Maskenpflicht), gilt:

  1. Kinder sind bis zum sechsten Geburtstag von der Tragepflicht befreit.
  2. Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung, aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit.
  3. Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist zulässig, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung erforderlich ist.“

Dies führt nun dazu, dass in den Hausarztpraxen immer wieder Anfragen eingehen, um eine ärztliche Befreiung von der Maskenpflicht via Attest zu erreichen.

Grundsätzlich ist eine Befreiung aus gravierenden medizinischen Gründen möglich, aber sicherlich nur in absoluten Ausnahmefällen gerechtfertigt. Ein solches Attest ist nach Einschätzung des Bayerischen Hausärzteverbandes sehr eng und individuell zu fassen und kann sich nicht ausschließlich auf das Vorliegen einer chronischen Erkrankung beziehen - ganz im Gegenteil: hier sind in der Regel Schutzmaßnahmen explizit sinnvoll. Es sollte vielmehr darum gehen, festzustellen, ob eine nachweisliche und schwere Krankheitsverschlechterung (z.B. durch signifikante Dyspnoe) durch den Mund-Nasen-Schutz hervorgerufen wird, die unter Umständen ein Attest rechtfertigen. Bitte prüfen Sie deshalb sehr streng und individuell, ob eine Befreiung vom Mund-Nasen-Schutz wirklich die einzige Lösung ist.

AU (nur für Kranke)

Auffrischimpfung gegen Corona (Booster)

Codieren bei COVID-19

Corona-Warn-App

FAQs

Formulare / Praxishilfen

Impfen

Impfpflicht

Ab dem 15. März 2022 müssen Mitarbeitende der Gesundheits- und Pflegeberufe entweder geimpft oder genesen sein. Was diese "Impfpflicht" in der Praxis bedeutet, hat der Deutsche Hausärzteverbande zusammengefasst.

  • Checkliste (DER HAUSARZT)

Beschäftigte in Arztpraxen müssen ihrem Arbeitgeber gegenüber bis spätestens 15.03.2022 nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft sind. Was für Praxisinhaber dabei zu beachten ist, hat die Verbandszeitschrift DER HAUSARZT in einer Checkliste zusammengestellt.

zur Checkliste (Registrierung erforderlich)

Informationen zur Abrechnung

Labor

Palliativmedizin

Patienteninfos

Personelle Unterstützung

Praxisabläufe ändern / Risikogruppen schützen

Praxisschließungen

Testen / Behandlungsempfehlungen Fachgesellschaft

Therapie

Triagierung durch MFA

Umgang mit an COVID-19 Verstorbenen

Unterstützung durch 116117

Video-Sprechstunde

Wichtige Informationen zur COVID-19-Impfung

Auffrisch-Impfung gegen COVID-19

Endgültige Impfempfehlung zu COVID-19: Was die STIKO empfiehlt

Bedeutung der Corona-Auffrischimpfung: Studienergebnisse aus Israel

Aufklärungsbogen, Einwilligungserklärungs- & Anamnesebogen für Impfungen

Das Robert Koch-Institut (RKI) stellt in Kooperation mit dem Deutschen Grünen Kreuz den Ländern beigefügtes Muster- Aufklärungsmerkblatt (2 Seiten DIN A 4) sowie ein Muster-Formular Anamnese und Impfeinwilligung (1 Seite DIN A 4) als druckfähige PDF-Datei zur Vervielfältigung kostenfrei zu Verfügung. Diese Dokumente werden fortlaufend der aktuellen Datenlage angepasst, der jeweilige Datenstand ist in den Dokumenten ersichtlich. Das Aufklärungsmerkblatt dient der (vorherigen) Information des Impflings und ersetzt nicht die Möglichkeit zu einem Aufklärungsgespräch.

DOWNLOAD HINWEISE ZUR IMPFAUFKLÄRUNG

DOWNLOAD AUFKLÄRUNGSMERKBLATT VEKTOR IMPFSTOFFE

DOWNLOAD IMPFEINWILLIGUNG ANAMNESE

Paul-Ehrlich-Institut informiert über AstraZeneca

DOWNLOAD INFOS ASTRAZENECA

FAQ

wir haben für Sie die häufigsten Fragen zur COVID-19 Impfung beantwortet. Bitte beachten Sie den Bearbeitungsstand des Dokuments. Die Angaben sind ohne Gewähr. 

FAQ LESEN

Stellungnahme der LAGI zu Covid-19-Impfstoffen

(Ergebnis der 35. LAGI-Sitzung am 17.2.2021)

LAGI-Stellungnahme LESEN

Ergebnisse der m-RNA-Vakzine BioNTech/Pfizer

In den mmk-benefits vom 10. Dezember 2020 hat Prof. Dr. Michael M. Kochen die Ergebnisse der Phase-2/3-Studie des mRNA-Impfstoffes von BioNTech/Pfizer im New England Journal of Medicine zusammengefasst.

DOWNLOAD MMK BENEFITS

Positionspapier „Impfen in Hausarztpraxen“

Welche Rolle können Hausarztpraxen bei dere Imopfung der Bevölkerung gegen das Corona-Virus einnehmen? Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Dazu hat der Deutsche Hausärzteverband ein Positionspapier verfasst.

Positionspapier "Impfen in der Hausarztpraxis"

 

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