Vertragliche Fristen für die Patienteneinschreibung

 

Versicherteneinschreibung (Neuteilnahme)
AOK Bayern

 
Versichertenumschreibung (Wechsel des
Betreuarztes) AOK Bayern

Versicherteneinschreibung und
Versichertenumschreibung weitere
HZV-Verträge

  • Anlage 6: Teilnahme- und
    Einwilligunmgserklärung Versicherter
      
   
  
  •  "Teilnahme- und Datenschutzerklärung" (Anlage 6 zum HZV-Vertrag)

Teilnahmeerklärungen stehen auf unserer Homepage www.hausaerzte-bayern.de in der Rubrik HZV/Ihre Teilnahme/Vertragsunterlagen zur Verfügung.

  • Sonderbeleg Versicherteneinschreibung
    AOK Bayern (gelber Beleg)

  • HZV-Beleg +9393+ des Deutschen
    Hausärzteverbandes mit Arztwechselkreuz
  • HZV-Beleg +9393+ des Deutschen Hausärzteverbandes

 

  • Versand an:

HÄVG Rechenzentrum GmbH
Edmund Rumpler-Str. 2
51149 Köln

 

  •  Versand an:

AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Service-Center für Datentransformation
HZV
Postfach 2013
92218 Amberg

  • Versand an: 

HÄVG Rechenzentrum GmbH
Edmund Rumpler-Str. 2
51149 Köln

  Einschreibefrist

 Einschreibefrist

  Einreichfrist  Ein- und Umschreibewirkung zum:  Einreichfrist  Wirkung zum:
09.10.2023 01.01.2024  01.11.2023   01.01.2024
15.01.2024 01.04.2024  01.02.2024   01.04.2024
15.04.2024 01.07.2024  01.05.2024   01.07.2024
15.07.2024 01.10.2024  01.08.2024   01.10.2024
14.10.2024 01.01.2025  01.11.2024    01.01.2025 

 

Einschreibefristen BKK, Ersatzkassen, TK, SVLFG LKK, Bosch BKK und IKK classic, BAHN-BKK

1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal
01.11. 01.02. 01.05. 01.08.

Bis zu diesem Datum, müssen die Patienteneinschreibebelege (HZV-Belege) spätestens bei der verarbeitenden Stelle (sprich HÄVG-Rechenzentrum GmbH) eingegangen sein.

Adresse der verarbeitenden Stelle:

HÄVG Rechenzentrum GmbH
Edmund-Rumpler-Str. 2
51149 Köln

  • Bitte beachten Sie unbedingt die Postlaufzeit: Senden Sie die Patienteneinschreibebelege daher möglichst wöchentlich an die verarbeitende Stelle und mindestens drei Tage vor Fristablauf.
  • Bitte beachten Sie: die Teilnahme der Patienten an der HZV beginnt nach Prüfung durch die jeweilige Krankenkasse frühestens ab dem Quartal, das auf das Ende der Einschreibefrist folgt:

    Zum Beispiel:
    Einreichfrist 01.11. 01.02. 01.05. 01.08.
    HzV-Teilnahme ab 01.01. 01.04. 01.07. 01.10

Einschreibefristen AOK Bayern

Im HZV-Vertrag AOK Bayern S15 ist durch Schiedsspruch festgelegt, dass die HZV-Teilnahme von Patienten für das jeweilige Folgequartal möglich ist, wenn diese Patienten durch die AOK Bayern über die Teilnahme an der HZV informiert wurden und die dadurch entstehende Widerrufsfrist des Patientenrechtegesetzes abgelaufen ist. Die Information über die HZV-Teilnahme und die Möglichkeit eines Widerrufs der abgegebenen Erklärung erfolgt in Form eines Begrüßungsschreibens durch die AOK Bayern.

Dies führt zu folgenden Einsendefristen für die HZV-Belege für die HZV-Teilnahme am AOK Bayern HZV-Vertrag:

Einsendefrist bis: 09.10.2023 15.01.2024 15.04.2024 15.07.2024 14.10.2024
Vertragsteilnahme ab: 01.01.2024 01.04.2024 01.07.2024 01.10.2024 01.01.2025

Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie die korrekten HZV-Einschreibeunterlagen Teilnahme- und Datenschutzerklärung sowie den HZV-Beleg 99773 für die HZV-Einschreibung von Versicherten der AOK Bayern verwenden.

Bitte berücksichtigen Sie die Postlaufzeit und senden Sie Ihre HZV-Belege regelmäßig an folgende Adresse:

AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Service-Center für Datentransformation
HZV
Postfach 2013
92218 Amberg

 

 

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