HZV Teilnahmeerklärung

Wenn Sie Ihre Patienten in die HZV einschreiben möchten, benötigen Sie zwei Dokumente:

1. „Teilnahme- und Einwilligungserklärung“ –
(für die AOK Bayern „Teilnahme- und Datenschutzerklärung“)

Sie finden diese für jeden Vertrag in unseren HZV Vertragsunterlagen unter "Teilnahmeerklärung Versicherte". Zudem können Sie diese bei der Patienteneinschreibung direkt aus der Praxissoftware ausdrucken und zusätzlich mit den Patientendaten bedrucken lassen.

2. HZV-Einschreibebeleg

Bitte beachten Sie: Im HZV-Vertrag mit der AOK Bayern verwenden Sie für die Neueinschreibung der Versicherten den Einschreibebeleg 99773. Für den Wechsel des Betreuarztes bei laufender HZV-Teilnahme eines Versicherten verwenden Sie den HZV-Beleg +9393+.

HZV-Belege erhalten Sie bei Teilnahmebeginn automatisch zugesendet. Sie können die HZV-Belege je HZV-Vertrag allerdings auch direkt beim zuständigen Druckdienstleister nachbestellen.

Bestellformulare HZV-Belege:

 In 5 Schritten zur korrekten Patienteneinschreibung:

  1. Einschreibeberechtigt sind alle Versicherten, die noch nicht in den HZV-Vertrag eingeschrieben sind, unabhängig vom Alter des Patienten.
     
  2. Der Versicherte möchte seine Teilnahme an der HZV beim Hausarzt erklären. Sie informieren den Versicherten über die HZV und händigen ihm die „Teilnahme- und Einwilligungserklärung“ – Für die AOK Bayern die „Teilnahme- und Datenschutzerklärung“ aus und bitten ihn, diese sorgfältig durchzulesen.
     
  3. Nachdem der Patient die Unterlagen sorgfältig durchgelesen hat, bitten Sie ihn um Unterschrift der Teilnahme- und Einwilligungserklärung bzw. Teilnahme- und Datenschutzerklärung und legen ihm zudem den vollständig bedruckten und mit Arztstempel versehenen HZV-Beleg zur Unterschrift vor. Für die Neueinschreibung von Versicherten verwenden Sie für Patienten der AOK Bayern den gelben Beleg 99773, für alle anderen HZV-Verträge verwenden Sie den HZV-Beleg +9393+.
     
  4. Im Anschluss kopieren Sie bitte die Teilnahme- und Einwilligungserklärung/Teilnahme- und Datenschutzerklärung und händigen dem Patienten die Kopie aus. Das Original verbleibt in Ihren Akten und muss mindestens zehn Jahre in Ihrer Praxis aufbewahrt werden.
     
  5. Den HZV-Beleg senden Sie bitte regelmäßig an die HÄVG-Rechenzentrum GmbH – Achtung: Den HZV-Beleg der AOK Bayern senden Sie an das Service-Center Post in Amberg. Die Postanschriften lautet AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, Service-Center Post, HZV, Postfach 2013, 92218 Amberg. 

Die HZV-Belege werden bei der HÄVG-Rechenzentrum GmbH bzw. bei der AOK Bayern geprüft. Liegen alle Teilnahmevoraussetzungen vor, wird die HZV-Teilnahme des Patienten bestätigt. Die Neuteilnahme von Patienten und den jeweiligen Beginn der Teilnahme können Sie weiterhin den Informationsbriefen Patiententeilnahmestatus entnehmen.

Bitte beachten Sie die Einschreibefristen für die HZV-Belege – insbesondere die abweichenden Fristen für den HZV-Vertrag AOK Bayern S15 .

Einschreibefristen

Online-Einschreibung bei BKK, BOSCH BKK, EK, TK, IKKclassic, SVLFG (LKK) und        BAHN-BKK

Die HZV-Verträge BKK, BOSCH BKK, EK, TK, IKKclassic, SVLFG (LKK) und BAHN BKK sehen die Möglichkeit vor, die HZV-Patienteneinschreibung online und somit ohne Postversand eines HZV-Belegs durchzuführen. Hierfür brauchen Sie lediglich das HZV-Modul des entsprechenden HZV-Vertrages in Ihrer Praxissoftware, den HZV-Online-Key sowie eine funktionierende Internetverbindung.

Anleitung:

  1. Über Ihre Praxissoftware kann die Versicherten-Teilnahmeerklärung (TE) mit einem TE-Code (4-stellig) erstellt und ausgedruckt werden. Der Druck erfolgt automatisch in zweifacher Ausführung, ein Exemplar für den Patienten und ein Exemplar zum Verbleib in der Praxis. Die HZV-Patienten und die HZV-Betreuärztinnen und -ärzte unterschreiben jeweils beide Exemplare.

  2. Für die Übermittlung des Teilnahmewunsches wird in der Patienten-Einschreibemaske Ihrer Praxissoftware die Unterschrift des Patienten durch Abhaken und Eingabe des TE-Codes bestätigt. 

  3. Anschließend werden die Daten online an das Rechenzentrum der HÄVG übermittelt. Erst wenn der Status der TE-Übermittlung mit „erfolgreich“ gekennzeichnet ist, ist die Patienteneinschreibung an die HÄVG RZ GmbH übermittelt worden. 

Wie gewohnt erhalten Sie vor Quartalsbeginn den Informationsbrief über den Patiententeilnahmestatus, hier können Sie alle Änderungen einsehen und in Ihre Praxissoftware überführen.

Bitte beachten Sie: Auch bei der Online-Patienteneinschreibung ist die Aufbewahrungspflicht der TE in Schriftform von 10 Jahren erforderlich.
In allen HZV-Verträgen ist außerdem das bisherige Verfahren der Patienteneinschreibung mittels Postversand des HZV-Belegs weiterhin möglich.

Um Ihnen die Einschreibung von Patienten in die Hausarztverträge zu erleichtern, haben wir eine kurze Anleitung erstellt.

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