Praxisvertretung
Vertreterregelung in den HzV-Verträgen
Stand Juli 2024
HZV-Hausärztin/Hausarzt im Falle einer Abwesenheitssituation (Praxis macht Urlaub)
Jede/r an der HZV teilnehmende Hausärztin/Hausarzt kann jede/n andere/n an der HZV teilnehmende Hausärztin/Hausarzt vertreten.
Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme am jeweils gleichen HZV-Vertrag.
HZV-Hausärztin/Hausarzt im Falle einer Vertretungssituation (Praxis vertritt eine andere HZV-Praxis)
Es liegt keine Vertretungssituation vor, wenn sich innerhalb einer Praxis vertreten wird.
Die Vertreterpauschale wird ausgelöst, wenn für die Behandlung eines HZV-Patienten kein Zielauftrag und keine Überweisung vorliegen.
Abrechnungsbeispiel im Vertretungsfall
Ein HZV-Patient geht aufgrund einer akuten Wundinfektion zu seinem Betreuarzt.
Dort wird er über den Aushang benachrichtigt, dass die Nachbarpraxis die Vertretung übernimmt.
In der Sprechstunde beim Vertretungsarzt wird die Wunde versorgt.
- HZV-Ziffer 0000 für die Grundpauschale und die HZV-Ziffer 0004 / VP für die Vertreterpauschale
- zusätzlich kann die HZV-Ziffer 2301 für die Wundversorgung abgerechnet werden.
CAVE: Es gelten die Abrechnungsregelungen entsprechend der Anlage 3 der HZV-Verträge