Blickpunkte

Im Blickpunkt Nr. 10/2016: Abrechnungskorrektur AOK Bayern S15

Wir möchten Sie heute über häufige Fragen zur Abrechnung des HzV-Vertrages AOK Bayern S15 informieren. Vergleichen Sie hierzu bitte auch die bereits mit Vertragsbeginn versandten Abrechnungshinweise z. B. "Aktuelle Information" vom 11.06.2015.

Bitte geben Sie diese Information auch an Ihr Praxisteam weiter, vielen Dank!

HzV-Vertrag AOK Bayern S15 – Korrektur der Abrechnung für die Quartale 2-4/2015

Die Abrechnungsnachweise zum geschiedsten HzV-Vertrag AOK Bayern S15 für die Quartale 2-4/2015 sind Ihnen in der Woche ab dem 18.07.2016 zugegangen.

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, Leistungen für bereits abgerechnete Quartale (z. B. Quartale 2-4/2015) zu korrigieren und diese bei der HÄVG Rechenzentrum GmbH nachzureichen.

Wir möchten Ihnen in diesem Zusammenhang Antworten auf die aktuell häufigsten Fragen bei der Korrektur von fehlerhaften Abrechungspositionen im HzV-Vertrag AOK Bayern S15 geben.

  1. Wie kann die Nachreichung bzw. Korrektur von Leistungen erfolgen?

    Leistungsziffern können online mittels HZV Online Key für die Quartale 2-4/2015 nachgereicht werden.

    Erstellen Sie Ihre Abrechnung mittels Abrechnungs-CD, so reichen Sie bitte die korrigierten Abrechnungspositionen per CD bei der HÄVG nach.
    In beiden Fällen reicht es in der Regel aus, den entsprechenden Abrechnungsschein in Ihrer Software aufzurufen, die fehlerhaften Abrechnungspositionen zu korrigieren und diese erneut der HÄVG Rechenzentrum GmbH zu übermitteln. Nutzen Sie auch die Rücksprache mit Ihrem Softwarehersteller, um den für Sie einfachsten Weg zu ermitteln.

  2. Wie erfolgt die korrekte Dokumentation von zwei persönlichen Arzt-Patienten-Kontakten für Leistungen im HzV-Vertrag AOK Bayern S15?

    Ein zweiter persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt ist bei den Ziffern Chronikerzuschlag „0003“, Palliativpauschale „0001“, Onkologiepauschale „0002“ zwingende Abrechnungsvoraussetzung.

    Einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt dokumentieren Sie in Ihrer Praxissoftware für den HzV-Vertrag AOK Bayern S15 mit der Erfassungsziffer „0000“. Für die Abrechnung der Leistungen „0003“, „0001“ und „0002“ muss daher zwingend die „0000“ zuvor mindestens zweimal im Abrechnungsquartal dokumentiert werden. Mit den Ziffern „0003“, „0001“ sowie „0002“ wird kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt abgebildet.

    Andere Abrechnungsziffern, wie z.B. ein erfolgter Hausbesuch „1410“, können die Dokumentation der „0000“ grds. nicht ersetzen. Ausnahme: Der zweimalige VERAH Besuch („1417“) ersetzt einmal „0000“ – Dies gilt seit dem Quartal 2/2015 für die Ziffern „0003“ und „0001“.

    Beispielfall Chronikerzuschlag "0003":

Zeitpunkt Dokumentation                Zeitpunkt Dokumentation  
Persönlicher APK am  
07.01.2016
0000   Persönlicher APK am  
14.01.2016
0000
Persönlicher APK am
02.02.2016
0000; 0003   VERAH-Besuch am
28.01.2016 
1417
      VERAH-Besuch am
29.02.2016 
1417

 
Seit dem Quartal 2/2016 gilt zusätzlich: 

  • Bei der Abrechnung der Onkologiepauschale „0002“ kann einer der zwei notwendigen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakte ebenso durch einen zweimaligen VERAH-Besuch „1417“ ersetzt werden.
  • Bei der Abrechnung des Geriatrischen Betreuungskomplexes „03362“ sind ebenso zwei persönliche Arzt-Patienten-Kontakte zuvor mittels „0000“ zu dokumentieren.
    ACHTUNG: Keine Ausnahmeregelung durch zweimal „1417“.

    Bitte beachten Sie dies für die Abrechnungen ab dem Quartal 2/2016.

3.  Mit welcher Abrechnung werden die korrigierten Abrechnungspositionen berücksichtigt?

Wenn die Leistungen bis zum 05.08.2016 bei der HÄVG Rechenzentrum GmbH eingegangen sind, ist in diesem Ausnahmefall voraussichtlich eine Berücksichtigung bei der Abrechnung Q1 + Q2/2016 möglich, da diese Abrechnungen zusammengelegt werden, um die Abrechnungsverzögerungen aufzuarbeiten.

Leistungen, die zu einem späteren Zeitpunkt bei der HÄVG eingehen, werden in der Abrechnung für das Quartal 3/2016 berücksichtigt.

  Ausführliche Informationen sowie die vollständigen Vertragsunterlagen zum HzV-Vertrag AOK Bayern S15 finden Sie auf   
unserer Internetseite www.hausaerzte-bayern.de => HzV-Verträge/Vertragsunterlagen

Weitere Hilfe und Informationen erhalten Sie auch beim Kundenservice der HÄVG Rechenzentrum GmbH unter 02203 / 57 56 11 11, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder FAX 02203 / 57 56 11 10.

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