Blickpunkte

Blickpunkt Nr. 1/2015: EBM-Leistungen für nichtärztliche Praxisassistenten ab 2015

Seit 1. Januar 2015 ist der Einsatz von Nichtärztlichen Praxisassistenten im EBM-Leistungskatalog mit einem Zuschlag zur Vorhaltepauschale sowie einem Hausbesuch und Mitbesuch neu geregelt. Die Abrechnung der neuen EBM-Leistungen setzt eine Abrechnungsgenehmigung der KV Bayerns (KVB) voraus.

Umfassende Informationen und den Antrag auf Abrechnungsgenehmigung finden Sie auf der Internetseite der KVB unter www.kvb.de in der Rubrik Service/Formulare-und-Anträge/Assistenz/Abrechnung von Leistungen. Wir empfehlen Ihnen eine umgehende Antragstellung!

Erstmals zwei Jahre nach Erteilung der Genehmigung wird durch die Kassenärztliche Vereinigung geprüft, ob die Kriterien der Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungspositionen 03060, 03062 und 03063 weiterhin erfüllt sind. Anschließend daran erfolgt eine jährliche Prüfung durch die Kassenärztliche Vereinigung. Kurse und weitere Informationen zur VERAH® unter www.verah.de.

Im Einzelnen gelten seit 1. Januar 2015 folgenden neue Gebührenordnungspositionen (GOP):

 GOP  Leistungsinhalt
   03060         Zuschlag zur Strukturpauschale (GOP 03040)
   03062    Hausbesuch des Assistenten einschließlich Wegekosten     
   03063    Mitbesuch des Assistenten einschließlich Wegekosten

Für die Anstellung eines nichtärztlichen Praxisassistenten wird ein Zuschlag zur Strukturpauschale (GOP 03060) in Höhe von 2,20 Euro für maximal 600 Behandlungsfälle je Praxis und Quartal gezahlt. Für HzV-Behandlungsfälle erfolgt kein Zuschlag zur Strukturpauschale. Für jeden Hausbesuch (GOP 03062) einschließlich Wegegeld gibt es 17,05 Euro. Der Mitbesuch (GOP 03063) eines Patienten wird mit 12,50 Euro vergütet. Für die Hausbesuche gibt es keine Mengenbegrenzung. Die GOP 40870 und 40872 entfallen.

Voraussetzung für die Abrechnung ist eine Abrechnungsgenehmigung durch die KVB

  • Erklärung gegenüber der KVB über die Beschäftigung eines nichtärztlichen Praxisassistenten (gem. Anlage 8 Bundesmantelvertrages-Ärzte). Die Anrechnung der Qualifikation einer VERAH® auf die Nichtärztliche Praxisassistentin nach § 87 Abs. 2b Satz 5 SGB V gemäß Fortbildungscurriculum der Bundesärztekammer kann durch den Nachweis zusätzl. Fortbildungsmodule erfolgen.
  • Wöchentliche Arbeitszeit des nichtärztlichen Praxisassistenten von mindestens 20 Stunden
  • Erbringung von Mindestfallzahlen: Durchschnittlich 860 Fälle pro Arzt und Quartal in den letzten 4 Quartalen. Die Mindestfallzahl erhöht sich um 640 je weiterem Arzt in der Praxis ODER mindestens 160 Patienten pro Quartal, die älter als 75 Jahre sind. Die Mindestfallzahl erhöht sich um 120 Patienten je weiterem Arzt in der Praxis.


Besonderheit 1: Eine Sonderregelung gilt für alle neu und kürzer als 18 Monate zugelassenen Hausärzte, die eine Praxis eröffnen oder eine bestehende Praxis übernehmen. Die Regelung sieht vor, dass bei diesen Hausärzten die Vorgaben zu den Mindestfallzahlen in den auf die Zulassung folgenden sechs Quartalen nicht angewendet werden. Bei der Berechnung der Anzahl der Ärzte der Praxis zur Bestimmung der Mindestfallzahlen werden diese Ärzte mit einem Tätigkeitsumfang von 0 berücksichtigt – anstatt mit dem Tätigkeitsumfang, der im individuellen Zulassungs- beziehungsweise Genehmigungsbescheid steht (Beschluss Bewertungsausschuss Januar 2015).


Besonderheit 2: Behandlungsfälle aus HzV-Verträgen werden nur bei der Zählung berücksichtigt, wenn gemäß EBM-Text eine tatsächliche Inanspruchnahme von HzV-Leistungen bei Ihrem HzV-Patienten im jeweiligen Quartal erfolgte und  ein entsprechender KV-Schein mit der GOP 88192 über die KVB abgerechnet wurde.

Was muss die VERAH unternehmen um die Qualifikationsvoraussetzungen des EBM zu erfüllen?

Hat die VERAH bereits 5 Jahre Berufserfahrung:
20 Hausbesuche und
20 Unterrichtseinheiten der VERAH®-Plus Module zu den Themen
Hausärztliche Sterbebegleitung
Schmerzmanagement
Demenz
Workshop Ulcus Cruris
und Ergänzungsprüfung durch die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)

Hat die VERAH® weniger als 5 Jahre Berufserfahrung:
8 Unterrichtseinheiten zum Modul Arzneimittelversorgung und
12 Unterrichtseinheiten VERAH Plus Module oder aus dem Curriculum NäPa
 „Häufige Krankheitsbilder in der hausärztlichen Praxis“,
 „Häufige Untersuchungsverfahren in der Praxis“
 „Psychosomatische und psychosoziale Patientenversorgung“
20 Hausbesuche und
20 Unterrichtseinheiten der VERAH®-Plus Module zu den Themen Hausärztliche Sterbebeglei-tung, Schmerzmanagement, Demenz, Workshop Ulcus Cruris
und Ergänzungsprüfung durch die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)

Noch nicht abgeschlossene Fortbildung:
Die Genehmigung ist bereits ab Ausbildungsbeginn zu erteilen, wenn zu erwarten ist, dass die Ausbildung / Fortbildung bis zum 30.06.2016 abgeschlossen sein wird. Die Ausbildung/ Fortbildung gilt als begonnen, sobald der Mitarbeiter zur Ausbildung/Fortbildung angemeldet wurde und die praktische Fortbildung, z.B. in Form der Begleitung eines ärztlichen Hausbesuchs, angefangen hat. Die Ausbildung beginnt somit bereits mit dem ersten gemeinsamen Hausbesuch (Chef/MFA). In diesen Fällen ist die Genehmigung zu befristen (§ 8 Abs. 3 Sätze 2 und 3 Anlage 8 BMV-Ä).

Bitte beachten Sie: Die GOP 03060, 03062 und 03063 können Sie nicht bei Ihren HzV-Patienten rechnen. Denn im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung profitieren Sie bereits jetzt vom Einsatz einer VERAH® in der Hausarztentrierten Versorgung bei unten stehenden HzV-Verträgen. Dabei sind Sie grundsätzlich an keine Mindestfallzahlen gebunden und benötigen auch keine zusätzliche Abrechnungsgenehmigung.

HzV-Vertrag Leistung Betrag
AOK, BKK Besuch durch VERAH® 15,00 €, max. 3x pro Quartal
Bosch-BKK VERAH®-Zuschlag bei Patientenbegleitung 25,00 €, max. 1x pro Quartal und 4x pro Versichertenteilnahmejahr
EK, TK, IKKclassic, SVLFG Zuschlag VERAH® 5,00 € je vergütete P3, max. 4x pro Versichertenteilnahmejahr

Weitere Hilfe und Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Hausärzteverbandes unter 089 1273927 30. Falls Sie uns telefonisch nicht erreichen, schreiben Sie uns bitte eine Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder ein Fax: 089 1273927 99.  

Ausführliche Informationen zur Ausbildung VERAH® unter www.verah.de.

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